Aufwandsentschädigung auf 2 Konten??
Hallo, ich habe da mal ein Frage. Seit kurzem bekleide ich das Amt eines Schatzmeisters. Bei der Überweisung offener Aufwandsentschädigungen ist mir aufgefallen, dass einer der Begünstigten ein fremdes Konto (nicht seines, sondern das seines Bruders) für die Überweisung angibt. Meine Frage ist jetzt: ist das zulässig? Oder mache ich oder der Begünstigte strafbar (steuerhinterziehung o.ä.)? Zur info: derjenige bekommt noch von anderen Leuten Aufwandsentschädigungen (er ist u.a.als Trainer tätig). Vielen Dank schon mal für die Hilfe, gruß
1 Antwort

Genau genommen kann er als Konto angeben was er will. Allein durch Angabe des Kontos hat er eine Verfügung getroffen zu seinen Gunsten.
Die Ausgabe ist in der Buchhaltung des Vereins odnungsgemäßt verbucht mit Name und Adresse. Also kann es Euch egal sein.
Kommt man ihm bei einer Prüfung auf die Schliche, kann er sich nicht mehr mit vergessen rausreden (leichtfertige Steuerverkürzung), sondern man wird ihm die Angabe des anderen Kontos als kriminelle Ernergie anrechnen.
Sein Problem, nicht Deines.