Aufwandsentschädigung auf 2 Konten??

1 Antwort

Genau genommen kann er als Konto angeben was er will. Allein durch Angabe des Kontos hat er eine Verfügung getroffen zu seinen Gunsten.

Die Ausgabe ist in der Buchhaltung des Vereins odnungsgemäßt verbucht mit Name und Adresse. Also kann es Euch egal sein.

Kommt man ihm bei einer Prüfung auf die Schliche, kann er sich nicht mehr mit vergessen rausreden (leichtfertige Steuerverkürzung), sondern man wird ihm die Angabe des anderen Kontos als kriminelle Ernergie anrechnen.

Sein Problem, nicht Deines.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986