Auflösung Gemeinschaftskonto einer Hauseigentümergemeinschaft im Todesfall eines Eigentümers?

2 Antworten

Das Gemeinschaftskoto gehört dem "HAUS" als der WEG. Da bleibt es , denn es wurde zur Instandhaltung angespart.

Dem Erbe gehört die Wohnung, deren Wert sich um die Rücklage erhöht. Ist aber nicht auszahlbar.

ABER wenn alle Eigentümer wollen, können Sie mit dem Geld machen was Sie wolle

Wenn der Verstorbene ein Testament erstellt hat oder es Erben existieren, die das Erbe annehmen, dann tritt dieser als Rechtsnachfoger in die Hauseigentümergemeinschaft ein.

Aus dem Gemeinschaftskonto kann er nur austreten, wenn er entweder zur Auflösung der Erbengemeinschaft ein entsprechendes Verfahren einleitet oder wenn dies der Vertrag der Hauseigentümer auch vorsieht. Solche Gemeinschaftskonten werden in der Regel doch nur deshalb gebildet um Rücklagen für eine Instandhaltung zu bilden oder um daraus die laufenden Kosten für die Immobilie zu bestreiten.