Auflösung der Zweitwohnung?
Hallo, ich hatte jahrelang zuerst eine Pension und dann eine Zweitwohnung in meinem 93 Kilometer entfernten Arbeitsort. Alle Kosten wurden auch immer anerkannt. Mein Hauptwohnsitz blieb, weil ich dort meine Geschwister, Freunde usw. habe. Bin Single.
Dann wurde mir das "Montageleben" zu viel, wollte jeden Tag lieber in meiner Hauptwohnung sein. Beschloss, meine Zweitwohnung zu kündigen und dann wieder jeden Tag die 93 Kilometer zu fahren.
In meiner Steuererklärung gab ich nun eine Pauschale für einen Rück-Umzug aus der Zweitwohnung an. Diese Pauschale wurde abgelehnt, weil sie nicht beruflich veranlagt war, als Begründung.
(Wenige Wochen nach meinem Rückzug und das tägliche Fahren bekam ich meine Kündigung. Hängt es vielleicht damit zusammen, dass mir die Auflösung der Zweitwohnung nicht anerkannt wird? )
Da ich nun meinen Einspruch schreiben möchte, wäre ich dankbar für eine konkrete Aussage.
2 Antworten
Eine Pauschale kannst Du m.E. nicht geltend machen, sondern nur tatsächliche Kosten.
Nach der Kündigung wäre die Auflösung berufsbedingt. Aber bei bestehendem Job kann ich mir schon vorstellen, dass man es nicht als berufsbedingt ansieht, die Nähe zum Arbeitsplatz aufzugeben, sondern das als privat veranlasst ansieht.
Es war dem Grunde nach gar kein Umzug. Rück-Umzüge gibt es in dem Sinne nicht. Das Auflösen einer Zweitwohnung ist kein Umzug, sondern? - Ja genau, eine Wohnungsauflösung. Man kann nicht an seinen ersten Wohnsitz umziehen, wenn man dort schon immer gelebt und gemeldet war. Wärst Du von Übersee oder so nach Hause gekehrt, würde das FA das vll anders betrachten, wer weiß ... .