Auflösung der Zweitwohnung?

2 Antworten

Eine Pauschale kannst Du m.E. nicht geltend machen, sondern nur tatsächliche Kosten.

Nach der Kündigung wäre die Auflösung berufsbedingt. Aber bei bestehendem Job kann ich mir schon vorstellen, dass man es nicht als berufsbedingt ansieht, die Nähe zum Arbeitsplatz aufzugeben, sondern das als privat veranlasst ansieht.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/doppelter-haushalt-umzugskostenpauschale-nicht-absetzbar/&ved=2ahUKEwiW2vPEs-DpAhUwyaYKHdhpAgkQFjABegQICxAG&usg=AOvVaw2YKfF2Atgi8LaWt6afhQ5p

Es war dem Grunde nach gar kein Umzug. Rück-Umzüge gibt es in dem Sinne nicht. Das Auflösen einer Zweitwohnung ist kein Umzug, sondern? - Ja genau, eine Wohnungsauflösung. Man kann nicht an seinen ersten Wohnsitz umziehen, wenn man dort schon immer gelebt und gemeldet war. Wärst Du von Übersee oder so nach Hause gekehrt, würde das FA das vll anders betrachten, wer weiß ... .