Aufhebungsvertrag und Elterngeld?
Ich hatte eigentlich beabsichtigt, im Frühjahr mit Geburt meines Kindes Elternzeit zu nehmen (ich bin der Vater). Mein Arbeitgeber drängt mir zurzeit einen Aufhebungsvertrag auf. Ich könnte eventuell verhandeln, dass das Beschäftigungsverhältnis so endet, dass die Zahlung von Elterngeld nathlos anschließt oder vielleicht auch überlappt. Geht diese Konstruktion rechtlich, oder habe ich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch mehr auf Elterngeld, sondern nur noch auf Arbeitslosengeld?
1 Antwort
Nein, die Situation ist sogar "fast" ideal.
Durch die Einkünfte der letzten 12 Monate wäre das Eltern geld in der besten Höhe. Das ALG I wird durch das Elterngeld nciht geschmälert, weder in der Höhe, noch in der Bezugsdauer, denn die Elterngeldzeit zählt da nicht mit. Es wird einfach hinten angeschlossen, wenn Du nach der Elternzeit keine Arbeit finden solltest.
Also mach es so. Gute Idee.