Aufhebung / Beendigung Beteiligung an S.W. Immofonds 2051. Steuerliche Behandlung?
Ich habe im Jahr 2000 eine Beteiligung am S.W. Immo-Fonds 2051 gezeichnet. Beteiligungssumme 9203,40 plus Agio 460,17 Euro. In 2016 habe ich eine Aufhebungsvertrag mit der Gesellschaft geschlossen. Die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß Gesellschaftervertrag hat ein Beteiligungsguthaben von 1328,87 Euro ergeben. Diesen Betrag habe ich ausgezahlt bekommen. An Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wurden von 2000 bis 2005 insgesamt -1834,98 vom Finanzamt anerkannt. Kann ich den Unterschied zwischen Kaufsumme und Erlös, abzüglich der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, bei der Einkommensteuer 2016 geltend machen? Wenn ja wo muss ich was eintragen.
2 Antworten
Nein.
- Einkünfte, die bei der KG entstehen, werden in der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen festgestellt und damit von Amts wegen in der Einkommensteuerfestsetzung der Beteiligten berücksichtigt.
- Hier handelt es sich jedoch nicht um Einkünfte, sondern um einen Verlust auf der Vermögensebene.
- Die Minderung des Kapitals erfolgte durch die in der Vergangenheit erlittenen Verluste und wurden bereits als Verluste aus V+V festgestellt.
- Zu prüfen wäre, ob durch die Rückgabe der Anteile (=Vekauf an irgendwen) ein steuerlich relevanter Verlust aus Veräußerungsgeschäften entstanden ist, der sich nicht auf der Ebene der KG, sondern auf der persönlichen Ebene abspielt. Da die Anteile 2000 angeschafft wurden - und damit auch das Miteigentum an den Grundstücken - sind die 10 Jahre Haltefrist verstrichen, so dass der Verlust steuerlich unbeachtlich ist.
Das wird alles im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Betriebsstäätenfinanzamts festgestellt.
Man muss aufpassen, welche Einkünfte wo festgestellt werden. Verkauft jemand seine Anteile an einer KG und macht da einen Gewinn oder Verlust, passiert dies nicht auf der Ebene der KG. Man muss da höllisch aufpassen, dass man diese Einkünfte dann an der richtigen Stelle angibt.
Da wir hier aber wohl einen 23er Verlust haben und mehr als 10 Jahre verstrichen sind, hat sich das Ganze hier ohnehin erledigt.