Aufenthaltsbestimmungsrecht der Nichte,ohne "Pflegeelterntitel" bekommen wir trotzdem finanzielle unterstützung?
Es geht um die Nichte (12J.) meines Mannes,die wir bei uns aufgenommen haben.
Sachlage:
Kind lebte bei ihrem Vater (getrennt von Kindsmutter seit über 10 J).Dieser verstarb unerwartet an Herzversagen im Sep.2019.
Volles Sorgerecht erhielt also wieder Kindsmutter und Jugendamt (welches ebenfalls seit Jahren in Situation invollviert ist).
Da das Kind aufgrund des schlechten Verhältnisses nicht zur Mutter möchte,(sondern zum Onkel-also zu uns) ,dies jedoch seitens Mutter nicht befürwortet wird,kommt das Kind zwei Stunden nach Beisetztung des Vaters in eine Notunterkunft (Heim).
Kindsmutter befürwortet Heim (wenn Tochter nicht zu ihr will) und wird vom Jugendamt unterstützt.
Zu anderen Familienangehörigen (Oma,Tante,wir...) wird kein Kontakt aufgenommen und ist nicht möglich.
Resultat:
Mein Mann klagt gegen Jugendamt und Kindsmutter und erhält (unter Druck des Gerichtes) das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Nichte bei uns.
Außer Kindergeld keine Zahlung für das Kind.keine Information,keine finanzielle Hilfe.Wir fühlen uns im stichgelassen.
wohin können wir uns wenden (außer Jugendamt) um zu erfahren welche Gelder (dem/für das Kind) geltend gemacht werden können?
Welche Stelle kann uns aufklären über Unterhalt,Halbwaisenrente oder sonstige Ansprüche?
1 Antwort
Zumindest besteht Anspruch auf Halbwaisenrente .... Rückfrage bei der RV nehmen. Namen + Geburtsdatum des verstorbenen Elternteils dürften erst einmal reichen.
Die Waisenrente wird auf Antrag auch rückwirkend für maximal zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Und ich wage sehr zu bezweifeln, dass das JA hier keine Ansprüche geltend gemacht hat, während der Zeit der Heimunterbringung.
Ersatzweise hat die Mutter entsprechend den wirtschaftlichen Voraussetzungen Unterhalt zu leisten. Ist dort nichts zu holen, so besteht wenn kein ( ausreichender ) HWR- Anspruch dann Anspruch auf ( ergänzenden ) Unterhaltsvorschuss - Stufe III = bis 293 Euro + Kindergeld.
Außerdem wäre zu prüfen, ob Ihr Anspruch habt auf Basis Pflegeeltern-Entlohnung.
Fachanwalt Sozialrecht ..... sollte hier weiterhelfen können, denn das JA scheint ja nicht wirklich im Interesse des Kindes handeln zu wollen.