Auf welchen Namen muss eine Hausratversicherung in einer Wohngemeinschaft ausgestellt sein?
Auf welchen Namen muss eine Hausratversicherung in einer Wohngemeinschaft ausgestellt sein? Reicht es wirklich aus, wenn sie nur auf einen WG-Bewohner ausgestellt ist?
1 Antwort
Das kommt auf die Art des WG-Vertrags an.
Generell gilt eine Hausratversicherung für alle Gegenstände im Haushalt, d.h. auch die von anderen Personen als des Versicherungsnehmers.
Sind also alle WG-Mitglieder im Mietvertrag aufgeführt und mieten gemeinschaftlich eine Wohnung, um einen gemeinsamen Haushalt zu bewirtschaften, so reicht eine Hausratversicherung aus.
Ist ein WG-Mitglied primär der Mieter der Wohnung und die anderen werden per Untermietverträgen zu WG-Mitgliedern, so handelt es sich per def. um eigene Haushalte. Dann muss jeder Untermieter für sich einen eigenen Vertrag abschließen.
http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/wohngemeinschaft-wer-muss-was-wie-versichern.php