Auf welchen Namen muss eine Hausratversicherung in einer Wohngemeinschaft ausgestellt sein?

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Das kommt auf die Art des WG-Vertrags an.

Generell gilt eine Hausratversicherung für alle Gegenstände im Haushalt, d.h. auch die von anderen Personen als des Versicherungsnehmers.

Sind also alle WG-Mitglieder im Mietvertrag aufgeführt und mieten gemeinschaftlich eine Wohnung, um einen gemeinsamen Haushalt zu bewirtschaften, so reicht eine Hausratversicherung aus.

Ist ein WG-Mitglied primär der Mieter der Wohnung und die anderen werden per Untermietverträgen zu WG-Mitgliedern, so handelt es sich per def. um eigene Haushalte. Dann muss jeder Untermieter für sich einen eigenen Vertrag abschließen.

http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/wohngemeinschaft-wer-muss-was-wie-versichern.php