Auf Erbe anzurechnende Bargeldschenkung bei Erberlass zur Geleichberechigung nachträglich verzinst?

1 Antwort

Ihr nehmt es wirklich ganz genau und überseht dabei, dass hier eine klare Teilungsanordnung für den Nachlaß getroffen worden ist. Da wird nichts verzinst und nichts gegengerechnet. Sofern die Schwester nicht wertmäßig weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erhält und deshalb Pflichtteilsansprüche hat, hat sie auf nichts aber auch garnichts zusätzlichen Anspruch. Das gilt aber auch umgekehrt von Deiner Seite aus.

Hallo Privatier59, d. h. wir müssen das Haus schätzen lassen und dann den Wert des Wohneigentum gegen das Barvermögen (bereits erfolgte Schenkungen u. noch vorhandenes Barvermögen) stellen. Meine Schwester hat nur dann einen zusätzlichen Anspruch, wenn Ihr Erbteil unter 25% des Gesamtwertes (Pflichteil bei 2 Geschwister) fällt? Habe ich das so korrekt verstanden/wiedergegeben?

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@karlgeier

Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Wieso soll denn jetzt etwas geschätzt werden?

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@Privatier59

Meine Mutter möchte mir das Haus bereits zu Lebzeiten übertragen/schenken. Nun hat meine Schwester die Befürchtung das Sie im Todesfall meiner Mutter ein geringeres Erbe (bereits erhaltenes Bargeld + dann noch verhandenes Vermögen) bekommt. Ein Bekannter hat Ihr geraten den geschätzten Wert des Haus gegen das komplette Barvermögen zu rechnen u.dann einen Ausgleich zu bekommen.

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