Auf Erbe anzurechnende Bargeldschenkung bei Erberlass zur Geleichberechigung nachträglich verzinst?
Meine Schwester hat zu Lebzeiten meiner Eltern 150000 DM als Schenkung bekommen. Diese sollen auf das Erbe angerechnet werden (ist handschriftlich festgehalten). Meine Eltern haben ebenfalls handschriftlich festgelegt, das ich das Haus u. meine Schwester im Todesfall meiner noch lebenden Mutter das restiche Bargeld erhalten soll. Nun möchte meine Mutter mir das Haus bereits zu Lebzeiten übertragen/schenken. Meine Schwester meint, das wir im Vorfeld den Hauswert ermittelt sollen u. wenn meine Mutter verstorben ist ich ggfs. noch eine Ausgleichzahlung an Sie leisten soll. Ist das so korrekt u. wird die anzurechnende Schenkung dann nachträglich verzinst um einen aktuellen Wert zu ermitteln? Werden dann ggfs. aus Leistungen berechnet, die ich bereits an dem Haus zu Lebzeiten meiner Eltern geleistet habe?
1 Antwort
Ihr nehmt es wirklich ganz genau und überseht dabei, dass hier eine klare Teilungsanordnung für den Nachlaß getroffen worden ist. Da wird nichts verzinst und nichts gegengerechnet. Sofern die Schwester nicht wertmäßig weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erhält und deshalb Pflichtteilsansprüche hat, hat sie auf nichts aber auch garnichts zusätzlichen Anspruch. Das gilt aber auch umgekehrt von Deiner Seite aus.
Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Wieso soll denn jetzt etwas geschätzt werden?
Meine Mutter möchte mir das Haus bereits zu Lebzeiten übertragen/schenken. Nun hat meine Schwester die Befürchtung das Sie im Todesfall meiner Mutter ein geringeres Erbe (bereits erhaltenes Bargeld + dann noch verhandenes Vermögen) bekommt. Ein Bekannter hat Ihr geraten den geschätzten Wert des Haus gegen das komplette Barvermögen zu rechnen u.dann einen Ausgleich zu bekommen.
Hallo Privatier59, d. h. wir müssen das Haus schätzen lassen und dann den Wert des Wohneigentum gegen das Barvermögen (bereits erfolgte Schenkungen u. noch vorhandenes Barvermögen) stellen. Meine Schwester hat nur dann einen zusätzlichen Anspruch, wenn Ihr Erbteil unter 25% des Gesamtwertes (Pflichteil bei 2 Geschwister) fällt? Habe ich das so korrekt verstanden/wiedergegeben?