Auf ein Notebook gesetzt, nun ist der Bildschirm gerissen - tritt die Priv.-Haftpflicht ein?

2 Antworten

Da würde ich mir an Deiner Stelle mal die Police nebst Anlagen gründlich durchlesen darauf, welche Ausschlußtatbestände vorliegen. An sich dürfte da aber nichts stehen so dass einer Regulierung nichts im Wege steht. Als Warnung sei aber gesagt, dass Versicherungen heute bei derartigen Schäden sehr genau hinsehen. Wenn das Schadensbild nicht zur Sachverhaltsschilderung paßt gibt es Ärger. Ebenso wenn sich heraus stellt, dass das Notebook schon einen Vorschaden hatte.

es ist genau so, wie Privatier59 schreibt. Es ist, sofern der Schaden sich so ereignet hat, wie Du ihn schilderst, ein Fall für die private Haftpflicht. Allerdings wird der Sachverständige der Versicherung den Schadensfall genauestens rekonstruieren.Gerade bei Notebooks, Handys usw. wird arkribisch gesucht und bei den kleinsten Unstimmigkeiten hat man schnell ein Problem, das leicht als Versicherungsbetrug ausgelegt werden kann.

Danke für die Antworten, nun werde ich es versuchen, es war nur ein kleines Notebook und hat keinen hohen Neuwert. Mal sehen, was die Versicherung dazu sagt...

0
@ZaraL

Haftpflichtversicherungen versichern für gewöhnlich auch nicht den Neuwert sondern nur den Zeitwert.

0