Auf das Ausklammern des Mutterschutzes vertichten?

1 Antwort

Unter normalen Umständen erreiche ich dies aber nicht

Das verstehe ich nicht: Wenn du z.B. jetzt schon wechselst und im Januar schwanger werden würdest, hättest du problemlos die überwiegende Zeit die neue Steuerklasse.

Während der Mutterschutzfristen gehst du ja nicht arbeiten und bekommst steuerfreie Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Diese steuerfreien Leistungen fließen nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes ein. Das würde also eine Benachteiligung bedeuten, wenn man diese 6 Wochen vor Geburt nicht ausklammern würde.

Geburtstermin 18.7 und mutterschutz ca. 6.6. Wenn der Antrag jetzt gestellt wird dann würde er erst ab Januar gelten und es wären keine vollen sechs Monate

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Meine Frage ist was das auslassen des ausklammerns bedeutet

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@Lullaby83

Du hast nicht geschrieben, dass du bereits schwanger bist! Ich bin von einem hypothetischen Bsp ausgegangen.

Meine Frage ist was das auslassen des ausklammerns bedeutet

Ja, das Gegenteil von dem, was ich oben geschrieben habe...

Wenn die Mutterschutzfrist wg. der Zeit mit in die Elterngeldberechnung einbezogen werden soll (also das Auslassen des Ausklammerns), hast du 6 Wochen ohne Erwerbsentgelt in der Berechnung mit drin. Darüber schmälerst du also auch dein Elterngeld. Ob die günstigere Steuerklasse das am Ende ausgleicht, muss halt durchgerechnet werden.

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@Wassonst

Okidok. Verstehe so langsam die Materie😂aber ein Beschäftigungsverbot hat damit nix zu tun oder? Ich hatte das nämlich so verstanden, dass das verzichten auf das ausklammern bedeutet, dass man auf den Mutterschutz verzichtet und somit arbeiten geht. Würde ja aber bei einem Beschäftigungsverbot gar nicht gehen. Oder sind das wieder 2 paar schuhe?

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@Lullaby83
Ich hatte das nämlich so verstanden, dass das verzichten auf das ausklammern bedeutet, dass man auf den Mutterschutz verzichtet und somit arbeiten geht.

Nein, das bedeutet es nicht. Man kann es natürlich so machen, dass man bis zur Geburt arbeiten geht, wenn man die Zeiten bis ran braucht. Dann hat man auch Erwerbseinkommen und keine Einbußen bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Vor der Geburt ist es zulässig, dass die Frau auf eigenen Wunsch weiterarbeitet. Habe ich selbst so gemacht.

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