ATZ, kann ein Arbeitnehmer in der aktiven Phase der Atz, den Vertrag noch nach einem Jahr Laufzeit rückgängig machen und wieder in die Regelarbeit zurückkehren?

1 Antwort

Hallo, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, natürlich. Auch wenn er damit vermutlich viel Bürokratie hat.

Ein Minijob wäre einfacher, mehr wirst Du vertraglich nicht dürfen.

Viel Glück

Barmer