Archivauskunft bei getätigter Überweisung?Wie lange zurück?
Hallo, ich habe im Februar 2003 größere Summen von der SPK aus überweisen, habe aber dazu keinerlei Belege mehr, würde diese in einem Rechtsstreit aber dringend benötigen. Ist es möglich über die SPK eine Archivauskunft zu beantragen? Hebt die Bank überhaupt diese Belege auf und wenn ja, wie lange? Kann ich als Privatperson diese Anfrage stellen oder kann das nur mein Anwalt? Was würde so eine Archivauskunft kosten? Über eine fachgerechte Auskunft wäre ich sehr dankbar. MfG Canide
1 Antwort
Die Belege über die Kontobewegungen bekommst Du zweifellos noch bei der Bank. Allerdings müssen hierzu meistens mikroverfilmte Unterlagen auf- und nachbereitet werden, was mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, der zu zahlen ist. Wieviel das kostet, kann Dir nur Deine Bank sagen. Generell gilt dabei, "Nachgucken" ist billiger als "Ausdrucken". Sinnvoll ist daher, die Suche sehr genau zu begrenzen, zu beschreiben und auf bestimmte, einzelne Vorgänge zu beschränken.
Beim Nachgucken kommt es auf die bankinterne Belegorganisation an, ob es nur Deine Daten sind oder auch die Dritter. Im letzteren Fall darfst Du Dir nicht die Rohbelege, sondern nur die entschärften angucken! Und die Aufbereitung der Rohbelege kostet natürlich mehr Geld, als wenn eine Aufbereitung (Sortierung bzw. Schwärzung) nicht erforderlich wäre.