Arbeitsvertrag befristet/unbefristet? Minus an Feiertagen?
Hallo, bin mittlerweile ziemlich verzweifelt.. Folgendes zu meinem Problem:
Achtung LANG!
Ich habe im März 2018 auf Minijob Basis angefangen und bin im August selben Jahres auf Teilzeit umgestiegen. Soweit so gut. Natürlich war der Vertrag auf 1 Jahr befristet und wurde nun schon 2x verlängert und sollte zum 31.07.20 auslaufen.
1. Frage : Zählt meine Vorbeschäftigung schon zur Betriebsangehöhrigkeit oder nicht? Denn eigentlich müsste ich ja wohl seit März 2020 unbefristet sein da ich seit dem Zeitpunkt über 2 Jahre im Unternehmen bin.
(Habe seit corona einen neuen Vertrag bekommen mit zusatzvereinbarungen wegen Homeoffice und da steht keine bedristung mehr drin und es steht ausdrücklich das alle vorherigen Verträge unwirksam werden. Also ist der doch unbefristet?!) Meine Arbeitgeber verneinen.
2. Ich habe einen Vertrag mit Jahresarbeitszeitkonto.. Wir bekommen an Feiertagen Minusstunden.. Wir bekommen Sie zwar bezahlt, müssen Sie aber nachholen die Std. Im Vertrag steht ausdrücklich "Sonn- und Feiertage zählen nicht zur Arbeitszeit"
3. Auf unseren Abrechnungen können wir garnichts einsehen. Es steht weder Urlaub, noch Std. Oder sonst irgendwas drauf. Ist das rechtlich in Ordnung?
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Danke schonmal.
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4 Antworten
Habe seit corona einen neuen Vertrag bekommen mit zusatzvereinbarungen wegen Homeoffice und da steht keine bedristung mehr drin und es steht ausdrücklich das alle vorherigen Verträge unwirksam werden. Also ist der doch unbefristet?!
ja ....
Was Deine Arbeitgeber sagen ist irrelevant, wenn wie Du beschreibst alle vorherigen Verträge für nichtig erklärt wurden, wenn der letzte unterzeichnete Vertrag ohne schriftlich festgelegte Befristung war - mit arbeiten im Homeoffice - ist Dein Vertrag nun unbefristet.
neuen Vertrag bekommen mit zusatzvereinbarungen wegen Homeoffice und da steht keine bedristung mehr drin und es steht ausdrücklich das alle vorherigen Verträge unwirksam werden. Also ist der doch unbefristet?!
JA, unbefristet. Eine Befristung muss explizit als Klausel im Vertrag erwähnt werden. Bei Dir wurde wahrscheinlich eine Änderungskündigung vollzogen. Meines Wissens nach wird die Klausel "Vertrag auf unbefristete Zeit geschlossen" der guten Ordnung halber in den Arbeitsverträgen erwähnt, aber wenn diese Klausel unbenannt bleibt, dann gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Warum hast Du dir das vor der Unterzeichnung nicht reinschreiben lassen? Bitte prüfe den Sachverhalt nochmal auf Arbeitsrechtshomepages. Der AG hat halt Pech gehabt, wenn er die (gewünschte) Befristung nicht gesondert im Vertrag benannt hat ... .
März 2018 auf Minijob Basis
Spielt in der Betrachtung Befristungen keine Rolle, da es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung, sondern nur um Minijob-Onboarding handelte.
Der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen sachgrundlos mehr als 2x befristen. Dazu bitte bei www.haufe.de usw. kundig machen. Der AG wird aber wie viele andere auch, kaum sichere Prognosen über die Zukunft abgeben können, weil der CoronaCrash am Laufen ist. Auch Dir selbst stehen eher wenig Alternativen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt zur Verfügung ....
Es steht weder Urlaub, noch Std. Oder sonst irgendwas drauf
Der Jahresurlaubsanspruch insgesamt muss als solcher auf der Gehaltsabrechnung Erwähnung finden, zB bei DATEV oben rechts in den Kästchen, aber die Sollstunden meines Wissens nach nicht. Denn ein Festgehalt ist keine Abrechnung nach Stunden. Stundenweise Lohnabrechnungen sind ein irrer Verwaltungsaufwand und werden häufig im gewerblichen Umfeld (Akkord) verwandt; hier entfaltet die Stempeluhr ihre volle Wirkung.
Im Vertrag steht ausdrücklich "Sonn- und Feiertage zählen nicht zur Arbeitszeit"
Eine derartige Klausel ist nichtig.
Wir bekommen an Feiertagen Minusstunden.
An gesetzlichen Feiertagen ist der AG zur Lohnfortzahlung verpflichtet - Minusstunden dürfen dafür im Zeitkonto eindeutig nicht angesetzt werden.
Hast Du ein festes Gehalt oder wirst Du nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt?
Letzteres .... dann müssen diese auch konkret aus der Abrechnung abzulesen sein.
2. Ich habe einen Vertrag mit Jahresarbeitszeitkonto.. Wir bekommen an Feiertagen Minusstunden.. Wir bekommen Sie zwar bezahlt, müssen Sie aber nachholen die Std. Im Vertrag steht ausdrücklich "Sonn- und Feiertage zählen nicht zur Arbeitszeit"
Wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem man sonst gearbeitet hätte, ist dieser Tag natürlich zu vergüten. Schon gar nicht können dadurch Minusstunden anfallen.
Das ist ganz klar Arbeitszeitbetrug - und zwar vom Arbeitgeber. Diese Firma ist es nicht wert, bei ihr noch länger zwangspräkarisiert zu verharren. Bewerben, Kündigen und ab dafür.