Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung. Wie ist das geregelt?

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Im Entgeltfortzahlungsgesetz gibt es keine Limitierungen oder Beschränkungen. Gesetzlich sind 6 Wochen Lohnfortzahlung geregelt, egal ob Minijob, Werkstudent, befristeter Vertrag etc. Nach 6 Wochen ist im Fall der GKV Krankengeld von der Kasse bis zu einer Laufzeit von 78 Wochen zu beziehen (max. 70 % des letzten Brutto bzw 90 % des letzten Nettolohns). So der "Normalfall"

Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber nach Gesetz und evt. tarifvertraglichen Vereinbarungen - aber maximal nur bis Ende der Befristung des Arbeitsverhältnis.

Dann gibt es noch evtl. einen Anspruch auf Verletztengeld nach SGB VII durch die gesetzliche Unfallversicherung.