Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung. Wie ist das geregelt?
wenn man einen Arbeitsunfall hat (Festanstellung als Werkstudent), dann zahlt der Arbeitgeber (so denke ich zu wissen) 6 Wochen weiter.
Gibt es auch hier eine Mindestzeit der Arbeitsleistung, um einen Anspruch zu haben?
Was, wenn der Vertrag über 4 Monate laufen sollte?
2 Antworten
Im Entgeltfortzahlungsgesetz gibt es keine Limitierungen oder Beschränkungen. Gesetzlich sind 6 Wochen Lohnfortzahlung geregelt, egal ob Minijob, Werkstudent, befristeter Vertrag etc. Nach 6 Wochen ist im Fall der GKV Krankengeld von der Kasse bis zu einer Laufzeit von 78 Wochen zu beziehen (max. 70 % des letzten Brutto bzw 90 % des letzten Nettolohns). So der "Normalfall"
Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber nach Gesetz und evt. tarifvertraglichen Vereinbarungen - aber maximal nur bis Ende der Befristung des Arbeitsverhältnis.
Dann gibt es noch evtl. einen Anspruch auf Verletztengeld nach SGB VII durch die gesetzliche Unfallversicherung.