Arbeitsunfall bei neuen Job?

2 Antworten

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/verletztengeld-berechnung_idesk_PI434_HI2289177.html

Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, darf das Verletztengeld das laufende Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten.

Bei der Ermittlung des Regelentgelts ist das Arbeitseinkommen aus dem letzten Kalenderjahr vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Maßnahme der Heilbehandlung zu berücksichtigen, indem der entsprechende Betrag durch 360 geteilt wird. Eine Begrenzung auf das Nettoeinkommen ist nicht vorgesehen. Das Regelentgelt aus dem Arbeitseinkommen ist ggf. neben dem Regelentgelt aus erzieltem Arbeitsentgelt für die Ermittlung des Verletztengeldes zu berücksichtigen.

Hier ein ganz guter Verletztengeld-Rechner: https://www.smart-rechner.de/verletztengeld/

Da der Arbeitsunfall leider schon nach nur 4 Wochen nach dem Arbeitsstart in der Probzeit passiert ist, besteht für Dich als Arbeitnehmer und Quereinsteiger im Bauhandwerk ein sehr stark erhöhtes Kündigungsrisiko.

Je nachdem wie Dein Verhältnis zum Vorgesetzten ist und wie schnell Du wieder für die schwere Arbeit als Quereinsteiger (!!) fit sein wirst oder eben auch nicht, ist es für Dich zwingerdermaßen erfoderlich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf dem Radar zu haben. Überleg auch für Dich selbst, ob Du die sehr schwere Arbeit nach Wochen und Monaten mit dem lädierten Fuß überhaupt noch bewältigen kannst, selbst wenn die Knochen wieder zusammen gewachsen sind.

Es wäre ratsam, sich vorsorglich bei arbeitsagentur.de arbeitssuchend zu melden.

Gute Besserung. :-)

Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort,

Also nach dem BG-Arzt ist es wahrscheinlich nicht mehr möglich das ich den schweren Arbeit bei der Baustelle weiter zu Arbeiten. Den noch werde ich es versuchen wenn ich wieder gehen kann. Es könnte einige Monaten oder sogar ein Jahr dauern bis ich ohne Krücken laufen kann.

Es sind mehrere Brüche auf meiner rechten Fuß und auch die ganzen Bänder sind zerstört.

Daher bin ich schon vorbereitet das ich gekündigt wäre. Aber die Thema mit dem Höchstregelentgelt von 360 habe ich nicht ganz verstanden.

Also ich hatte die letzten 11 Monate 600€ Netto verdient bei meiner alter Job. Und letzte Monat bei meiner neuer Job wo ich den Arbeitsunfall hatte als Bauarbeiter habe ich 2000€ Netto.

Wie rechne ich jetzt? Also der höchste Lohn war der letzte Lohn.

Wenn Sie mir bitte da noch behelflich sein können bin ich sehr dankbar 👍👍👍

Bitte schau Dir den Verletzengeld-Rechner an, der Link ist oben. Der Verdienst eines ganzen Jahres bis zum Zeitpunkt des Unfalls (Jahresarbeitsvedienst) wird durch 360 (Tage) geteilt. Das Ergebnis ist der Regelentgelsatz und von dem erhältst Du 80%. Du hast doch einmal 2000 € netto verdient.

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@Maerz2019

Also Du hast nur einmal für 4 Wochen 2.000 € verdient. Ganz ehrlich, Du kannst froh sein, wenn die BG Dir überhaupt Verletztengeld bezahlen wird. Es könnte leider passieren dass sie nichts zahlen, denn eigentlich muss für so einen Anspruch das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen existiert haben. Eine Arbeitsstelle kommt faktisch erst ab der 4. Woche richtig zustande. Faktisch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Du wirst wohl nicht drumherum kommen, aufzustocken. Ich weiss aber nicht wie (ALG1 oder ALG2) ... . Von dem kleinen Verletztengeld, soviel steht fest, kommst Du nicht über die Runden.

Viel Glück für Dich!

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@Maerz2019

Ab der erster Arbeitstag bis zu dem Tag an Arbeitsunfall sind genau 32 Tage her. Also es sind über 4 Wochen auf jeden fall.

Der Verletztengeld-Rechner ist zwar sinnvoll, aber da wird nur der letzter Lohn gefragt. Anderst kann man nicht eingeben.

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