Arbeitssuchend melden für Kindergeld?

3 Antworten

Hallo,

wenn du bereits einen abgeschlossenen Beruf hast und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bist, wird Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 21. Lebensjahresgezahlt !

Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten.

Kindergeld mit über 18 bekommen die Eltern (oder wenn die zustimmen das Kind direkt), wenn das betroffene Kind in Ausbildung, oder Studium ist, oder in der Wartezeit auf Ausbildung, oder Studium ist.

wfwbinder - ich sag's ungern, weil  

( ......" Werde ich dann wieder rumkomandiert vom Amt und muss dort ständig antanzen und alles annehmen? Ich möchte ja nur weiterhin Kindergeld bekommen und nicht vom Amt abhängig sein.) 

möglicherweise doch, denn falls sie arbeitssuchend ist  u n d  über eine abgeschlossene Berufsausbildung berfügt !!! aber keinen Job hat, dann bekommt sie (oder Eltern)das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.


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Wenn du z.B. aktiv ausbildungssuchend bist und kannst das beleghaft nachweisen, der Familienkasse gegenüber,  wäre das Kindergeld berechtigt.

Auch für arbeitslos gemeldete Kinder wird Kindergeld gezahlt.(Ich nehme mal an das es Vermittlungen/Vermittlungsversuche geben wird)

Unberechtigt erhaltenes Kindergeld wird zurück gefordert und evtl. Änderungen sind der Familienkasse unverzüglich zu melden!

Und ansonsten, siehe Antwort wfwbinder