Arbeitsstunden und Kindesunterhalt?

1 Antwort

Das Ziel von Kindesunterhalt ist es, dem Kind einen eheähnlichen Lebensstandard zu erhalten. Dafür werden Ausgleichszahlungen vereinbart.

§1578 BGB legt daher fest, dass sich "das Maß des Unterhalts [...] nach den ehelichen Lebensverhältnissen" bestimmt. Ob ein Einkommen überobligatorisch ist, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. Hat beispielsweise jemand das Regelrentenalter erreicht, wären zusätzliche Einkünfte, die ehezeitlich nicht bestanden, überobligatorisch und könnten für einen Kindesunterhalt nicht zur Berechnung herangezogen werden.

Arbeitsstunden werden daher in der Berechnung des Kindesunterhalts nicht angerechnet. Wohl aber kann aus einer höheren Arbeitslast auch ein erhöhter Betreuungsbedarf für kleinere Kinder folgen, der sich wiederum im Kita-Kosten oder anderen Betreuungskosten ausdrückt, die als Mehrbedarf des Kindes gelten und damit unterhaltsrelevant sind.

Das sind jedoch immer Einzelfallbetrachtungen, die die jeweiligen Lebensverhältnisse, Einkommen und Leistungsfähigkeiten berücksichtigen müssen.

Aber wie kann man denn noch von eheähnlich sprechen, wenn ein paar geschieden ist und sich ggf. nichts mehr zu sagen hat / sich hasst und dem anderen nur das schlechteste wünscht. Sowas soll es ja geben, sonst wäre die Ehe / Beziehung ja nicht gescheitert.

Das heißt dann doch auch, dass A sich in diesem Fall böse gesagt auf die faule Haut legen könnte, weil B durch den erhöhten Arbeitsaufwand mehr zahlen müsste?

A arbeitet 3 std am Tag egal ob das Kind betreut werden muss oder nicht. Bzw gerade bei B ist oder nicht.

B arbeitet 3 std am Tag, wenn das Kind bei B ist und 9 Std am Tag, wenn das Kind bei A ist.

-> Betreuung wäre 1 zu 1 gleich: warum muss dann B zahlen ?! Das verstehe ich noch nicht

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@MaxPeter

Darüber sprichst Du mit Deinem Scheidungsanwalt. Hier sind zu viele Einzelfalldetails involviert, die nicht in einem kurzen Text darstellbar sind. Dieser Anwalt kennt Deine Lage und kann Empfehlungen zur Vorgehensweise geben bzw. helfen, Einigungen zu unterstützen.

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@gandalf94305

Ich bin noch nicht verheiratet :D habe im Bekanntenkreis den Fall, dass er von ihr ziemlich ausgenutzt wird und wollte mich nur aufschlauen. Aber natürlich hilft bei sowas meist nur der Anwalt.

Ich kann / konnte es mir nur einfach nicht vorstellen, dass es sich auch hier wohl auszahlt lieber auf der faulen Haut zu liegen als was für sein Geld oder sein Kind zu tun...

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