Arbeitslosengeldberechnung nach Probezeitkündigung mit hohem Einkommen, vorher kurz arbeitslos
Hallo,
Von April 2007 - 2009 war ich im Referendariat und verdiente nur ganz wenig. Meldete mich anschließend wegen der Krankenversicherungspflicht für 20 Tage arbeitslos, obwohl ich schon wusste, dass ich ab Mai 2009 arbeiten werde - mit einem 5 mal höherem Gehalt. Nun bekam ich nach 5,5 Monate Probezeit die Kündigung. Das Arbeitsamt lässt nun das letzte Einkommen bei der Berechnung völlig außer betracht und verweist mich auf Harz IV für die fehlende Summe. Berechnungsgrundlage ist alleine der Verdienst aus dem Referendariat. Mir bleibt gerade mal 400 Euro ALG I.
Ich empfinde dies als sehr ungerecht, zumal ich sehr hohe Beiträge gezahlt habe in den letzten 5,5 Monaten und dies auch in Zukunft tun werde. Hätte ich die 20 Tage im April nicht ALG I in Anspruch genommen, wäre der letzte wesentlich höhere Verdienst mit einbezogen worden.
Ist das rechtens? Das Ergebnis ist schlechthin untragbar.
1 Antwort

Schau ins "Merkblatt 1 für Arbeitslose", Kapitel 3, da ist exact Dein Fall als Beispiel beschrieben und auch begründet, warum Dein zwischenzeitlich höheres Gehalt unberücksichtigt bleibt. Ich stimme Dir zu, dass Dir dies als äußerst ungerecht vorkommt, aber es gibt auch viele Fälle, in denen es genau umgekehrt abläuft; sie nehmen eine deutlich schlechter bezahlte Arbeit an, um wieder in den Arbeitsprozess zu kommen und fliegen dann trotzdem nach der Probezeit raus. Dabei hätten Sie dann ihren Anspruch auf die Vermittlung einer gut bezahlten Arbeit ebenfalls verwirkt.