Arbeitslosengeld bei Arbeit während der Rente?
Hallo liebe Experten,
die Frage wird wahrscheinlich ziemlich naiv sein, aber um ganz sicher zu gehen würde ich sie trotzdem gerne stellen.
Mein Vater ist seit 4 Jahren in Rente und arbeitet trotzdem weiterhin Vollzeit. Auf seinen Lohnabrechnungen wird die Arbeitslosenversicherung nicht mehr abgezogen, das hieße also, dass er dementsprechend auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, oder?
Sollte er die Arbeitsstelle verlieren und nicht genug Rente zum Leben haben, wird er wahrscheinlich Sozialhilfe beantragen müssen? Verstehe ich das richtig?
Kann er zusätzlich zur Sozialhilfe auch Wohngeld beantragen oder wird es dann angerechnet, so dass er am Ende trotzdem die gleiche Summe erhält?
Ich danke euch im Voraus für Antworten!
LG
2 Antworten

Es gibt entweder Rente plus ergänzende Sozialhilfe oder Rente plus Wohngeld.
Mit Wohngeld kann die Gesamtsumme höher sein, dafür muss man aber auch GEZ bezahlen, sowie bei der Zuzahlungsbefreiung zahlt man mehr.
Aber aussuchen kann man sich das ohnehin nicht, wenn ein Wohngeldanspruch besteht, lehnt das SO ab und umgekehrt auch.

das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung.
In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren.
Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.

Richtig ist, dass keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen werden, denn ein Anspruch auf ALG I besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr. Für das Krankengeld gilt, dass ein Altersvollrentner kein Krankengeldanspruch hat. Deshalb wäre hier ein Teilrente in Höhe von z. B 99% hilfreich, denn dann bezieht man keine Vollrente und hat Anspruch auf Krankengeld.
Es wäre zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten
Selbstverständlich kann man mehrere Sozialleistungen beantragen und im Grunde auch beziehen, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.