Arbeitslosengeld bei Arbeit während der Rente?

Bezieht dein Vater schon die Rente ?

Ja, seit vier Jahren.

2 Antworten

Es gibt entweder Rente plus ergänzende Sozialhilfe oder Rente plus Wohngeld.

Mit Wohngeld kann die Gesamtsumme höher sein, dafür muss man aber auch GEZ bezahlen, sowie bei der Zuzahlungsbefreiung zahlt man mehr.

Aber aussuchen kann man sich das ohnehin nicht, wenn ein Wohngeldanspruch besteht, lehnt das SO ab und umgekehrt auch.

das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung.

In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren.

Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.

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Richtig ist, dass keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen werden, denn ein Anspruch auf ALG I besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr. Für das Krankengeld gilt, dass ein Altersvollrentner kein Krankengeldanspruch hat. Deshalb wäre hier ein Teilrente in Höhe von z. B 99% hilfreich, denn dann bezieht man keine Vollrente und hat Anspruch auf Krankengeld.

Es wäre zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten

Selbstverständlich kann man mehrere Sozialleistungen beantragen und im Grunde auch beziehen, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

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