Arbeitslohn für Anfahrt der Handwerker

2 Antworten

Es ist keine kundenfreundliche Regelung, aber machbar ist es.

Er hat es vermutlich in seinen AGB.

Es stellt sich noch die Frage, war es eine Arbeit mi Kostenvoranschlag, , oder nach einem telefonischen Auftrag z.B. Für einen Notfall?

Würde nach dem Preis gefragt, oder nicht?

Danke, es war eine telefonischer Auftrag. Der Preis sollte in Arbeitszeit berechnet werden. Ich habe gelesen, dass für die Anfahrt nicht der Stundensatz des Arbeitslohns in Rechnung gestellt werden darf. War aber hier der Fall. 2 Leute haben effektiv 1 Stunde und 5 Minuten gearbeitet. Mir wurden aber alles zusammen 4 Stunden Arbeit und die Fahrzeugpauschale in Rechnung gestellt.

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@Diedel

Diedel: Solchen Ärger kenne ich auch. Der letzte Dachdeckermeister wollte mir die Rechnung erst nicht wunschgemäß aufschlüsseln und offenbar gab es Unstimmigkeiten zwischen den Arbeitszetteln und der Berechnung. Er mußte dann unter einer sehr gründlichen Rechnungsprüfung in seinem Büro hinsichtlich seiner Nachweise "leiden" (Namen, Qualifikation, Wegestrecken, vorausgehende und nachfolgende Arbeitseinsatzorte). Für mich hat sich meine Arbeit jedoch gelohnt:-)

Aus zwei vermeintlichen Dachdeckergesellen wurden dann ein Geselle und ein Schülerpraktikant. Die Anfahrtzeit wurde von 1 Stunde auf 10 Minuten gekürzt und dem Meister eine Ordnungswidrigkeitsmeldung an die HWK erspart.

Wenn man natürlich auf dem Lande lebt, dann sind die An- und Abfahrtszeiten spürbar länger. Und es ist gut, sich vor der Auftragserteilung nach diesen absehbaren Kosten zu erkundigen.

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@Diedel

Wegen 5 Minuten streitet kein Handwerker ! Ich denke die 5 (fünf ) Minuten lassen sich für den Handwerker verschmerzen.

Nur reden solltest du schon mit ihm bevor du die Rechnung begleichst !

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