Arbeitseinsatz gestrichen wegen Probleme mit Strom-Minusstunden hinnehmen?

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Hier ein Auszug aus dem Rechtslexikon:

Risiko des Arbeitsausfalls aus betriebstechnischen oder zwingenden Gründen.

Wird der Betriebsablauf aus zwingenden rechtlichen der technischen Gründen gestört, liegt das grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers. Rechtlich hat der Gesetzgeber diesen Grundsatz in § 615 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anerkannt.

Nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht gilt im Grundsatz: Ist jemandem eine Leistung unmöglich, kann er auch nicht die geschuldete Gegenleistung verlangen. Durch die Betriebsrisikolehre wird das allgemeine Leistungsstörungsrecht im Arbeitsverhältnis zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse zugunsten des Arbeitnehmers verschoben. Je nachdem, ob eine Störung dem Risikobereich des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmers zuzuordnen ist, hat der eine oder der andere die Rechtsfolgen zu tragen. Da der Betriebsablauf weitestgehend vom Arbeitgeber bestimmt wird, trägt er fast ausschließlich das Betriebsrisiko.

Solche Störungen des Betriebsablaufes, die die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich machen, können etwa sein: • technisches Versagen •logistische Fehler •Energie- oder Rohstoffmangel •höhere Gewalt (z. B. Brand)

Bei unverschuldeten Arbeitsausfällen ist der Arbeitgeber damit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch wenn die Arbeitnehmer ihrerseits keine Leistung erbringen (können). Der Arbeitnehmer muss die Leistung dann auch nicht nachträglich erbringen.

Hallo wasgeht, bin keine Fachfrau auf dem Gebiet Arbeitsrecht aber ich kenne es nur so:

für mich liegt hier ein sog. Annahmeverzug vor, denn die nicht geleistete Arbeitszeit liegt hier nicht in deiner Verantwortung sondern beim AG. Du wolltest arbeiten, konntest es aber nicht, auf Grund " Höherer Gewalt ".

meiner Meinung nach gehört dies zum Risiko des AG und dürfen dem AN nicht nachteilig angelastet werden.

Google doch auch einmal nach den Stichwörtern: Arbeitsrecht / Annahmeverzug

Ansonsten warte noch etwas, du bekommst evtl. hilfreichere Antworten ! K.

Das käme auf dein Arbeitsvertrag an. Freigestellt, hättest du einen Anspruch; als Minijobber, der nicht benötigt wurde, nicht.

G imager761