Arbeitgeberzuschuss zur Universalbrille steuerfrei?
Hallo,
mein Arbeitgeber zahlt bei Bedarf alle zwei Jahre 100€ zu einer Universalbrille oder Kontaktlinsen dazu. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Zuschuss für eine Arbeitsplatzbrille, das gibt es bei uns auch. Für letzteren braucht es ein Attest vom Arzt, ersteres braucht lediglich die Rechnung von Optiker.
Ist der Zuschuss zur Universalbrille steuerfrei, oder, wie ich vermute, erhöht dieser mein Brottolohn und es werden folglich mehr Steuern fällig?
Danke :)
2 Antworten
Wenn der Arbeitgeber diese 100,- Euro einfach so auszahlt, zeigt er damit nur, dass er einen schlechten Steuerberater hat, oder einen guten, auf den er nicht hört.
Bis zu 44 Euro monatlich sind für Sachzuwendungen steuerfrei.
Würde er die Sach so machen, dass man ihm den Optiker nennt, dann könnte er drei Monate jeweils 33,- Euro an den Überweisen und so Gutscheine erwerben, die der Mitarbeiter dann beim Kauf einer neuen Brille einlösen kann.
Einzige Voraussetzung, die Gutscheine dürfen nicht auszahlbar sein, ondern nur angerechnet werden.
Deine Vermutung ist richtig.
Wie er diesen Lohn nennt, ist egal.