Arbeitgeber teilt keine Dienste ein, Verrechnung mit Plusstunden auf dem Zeitkonto?

4 Antworten

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Manche Punkte sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Manche leider nicht.

Ein Arbeitgeber kann Mitarbeitern per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das Führen von Gleitzeitkonten ermöglichen. Bei Mehrarbeit gegenüber der geschuldeten Leistung an einem Tag werden die zusätzlichen Zeiten dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Oft wird in den Rahmenvereinbarungen auch eine maximale Zahl von Gleitzeitstunden, die von Monat zu Monat oder in ein neues Jahr vorgetragen werden können, festgelegt.

Generell sind Gleitzeitstunden durch Freizeitausgleich zu kompensieren, wenn es keine anderen Wahlmöglichkeiten lt. Arbeitsvertrag bzw. Betriebsvereinbarung gibt (z.B. die Option zur Auszahlung). Ein solcher Freizeitausgleich kann durch Beantragung freier Tage (mit Gleitzeitverrechnung) oder Minderarbeit an bestimmten Tagen (gegenüber der regulären Arbeitszeit am Tag) erfolgen. Je nach Grundlage ist dies zu beantragen und genehmigen bzw. kann in gewissen Grenzen (z.B. Gleitzeitmodell mit Kernzeiten) frei durch die Mitarbeiter gestaltet werden, sofern keine terminlichen Gründe dagegensprechen.

In diesem Sinne hilft also Dein Arbeitgeber dem Freizeitausgleich nach. Das ist in der Tat bei einem Dienstplanverfahren zulässig, denn der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass Du Gleitzeitstunden wieder abbaust.

Auf der anderen Seite ist Dein Arbeitgeber dafür verantwortlich, Deine zur Verfügung gestellte Arbeitskraft zu nutzen (§615 BGB), d.h. durch solche Dienstplaneinteilungen mit weniger Stunden als der regulären Arbeitszeit im Monat dürfen keine Minusstände auf Arbeitszeitkonten entstehen. Es gibt in den Rahmenvereinbarungen zur Gleitzeit typischerweise eine Begrenzung der maximal möglichen Minusstunden, die von Monat zu Monat vorgetragen werden können.

Mit anderen Worten: wenn es zu wenig Arbeit gibt, kann sich das nur begrenzt auf Dein Gleitzeitkonto auswirken. Zunächst werden Plusstunden abgebaut, dann wäre ggf. Urlaub anzuordnen, schließlich kann es Kurzarbeit geben. Einfach nur Minusstunden buchen und Dich damit zu zukünftigen Übererfüllungen der Sollarbeitszeit zu zwingen, ist jedoch nicht möglich, denn der Arbeitgeber hat (außer im Rahmen aus dringenden, betrieblichen Gründen angeordneten Überstunden - die aber keine Gleitzeitstunden sind) keine Möglichkeit, Dich zu mehr Arbeit pro Tag als der vertraglich geschuldeten und der arbeitsrechtlich zulässigen zu zwingen.

Ok, das war mal ne super Erklärung. Meinen Dank dafür,... Dann schaue ich mal, wie sich die nächsten Monate entwickeln... Vielen Dank für die Hilfe... Beste Grüße

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Grundsätzlich hat man als AN das Recht auf seine vereinbarten Stunden. Kommt es dennoch zum minus, da kommt’s auf den KV drauf an, müssen nach einer gewissen Zeit bzw Durchrechnungszeitraum zu Lasten des AG gestrichen werden.

Danke für die Antwort... Ich formuliere mal anders.... Wenn ein vereinbartes Arbeitszeitkonto, zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden aufweist, muss der Arbeitnehmer Diese , mit Lohnabzug, ausgleichen.... Wenn nun der Arbeitnehmer aber keine Dienste zuteil dann würde ja der An den AG bezahlen

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Hab ich denn einen falschen Gedanken, wenn ich davon ausgehe, dass ich mit Plusstunden entscheiden kann, was ich damit mache... Klar, betriebliche Regelungen mal ausgenommen, kann ich eigentlich wählen, zwischen Auszahlung oder Abbummeln der Plusstunden... Wenn der AG aber keine Dienste einteilt, dann kann er das gerne tun, aber nicht auf meine Zeitkosten oder?

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Im Gegensatz zu Urlaub, kann bei Plusstunden der AG bestimmen, wann du diese abbummeln kannst und musst. Es ist also rechtens, das er dich für Dienste nicht einteilt um die Plusstunden abzubauen. Wenn du bestimmte Tage abbummeln willst, dann solltest du mit deinem AG verhandeln, welche Tage du frei haben willst.

Was er nicht machen darf, bzw nicht ohne deine Zustimmung ist dich ins Minus gehen zu lassen.

Viele AG haben zusätzlich eine Interne Vereinbarung, das man einmal im Jahr auf Null sein muss.

Vielen Dank für die Info... Ok, "nicht ins minus gehen lassen"... Haben sie dazu einen Gesetzesauszug zufällig parat....

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"Jedenfalls theoretisch. Denn es kommt automatisch zu Unterstunden, wenn man weniger arbeitet, als im Arbeitsvertrag steht. Minusstunden können nur angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst verantwortlich ist für die Minderarbeit. Sprich: Er hat zu wenig gearbeitet, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. In der Praxis sammeln sich Minusstunden meist an durch:"

Gerade gefunden.... Da der AG keine Dienste zuteil, ist der AN nicht selbst verantwortlich für die Minusstunden.... Stellt sich die Frage, sind Minusstunden die Stunden unterhalb 0 oder die Stunden, welche abgezogen werden von den Plusstunden auf dem Konto

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Verstehe die Frage ehrlicherweise nicht!

Wofür sonst, wenn nicht auch für Wochen/Monate mit weniger Stunden, sollte denn dann sonst das Arbeitszeitkonto sein!

Weil ich der Meinung bin, dass der Arbeitgeber nicht Plusstunden, welche durch Mehrarbeit herausgearbeitet wurden, einfach mit "Nichteinteilung von Diensten" aufrechnen darf.... Oder irre ich hier... Ich rede nur von den Plusstunden und nicht von weniger Lohn... Lohn wurde vertragsgemäß gezahlt.... Um die Frage zu spezifizieren... Darf ein Zeitkonto ins Minus gehen, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat aber der Arbeitnehmer bereit ist zu arbeiten

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@Ichbins687

In Deiner Frage, worauf ich geantwortet habe, steht nichts davon, dass das Konto ins Minus geht, ganz im Gegenteil sogar!

Bei uns bauen sich die Techniker mit den ersten 40 Überstunden das Arbeitszeitkonto auf, die Stunden werden nicht als Überstunden abgerechnet

Damit werden dann, wenn es mal zu wenig Arbeit gibt, Leerläufe ausgeglichen, bei voller Bezahlung.

Nur was über die 40 Überstunden hinaus geht, wird abgerechnet.

Nochmals meine Frage:

Wofür ist denn Deiner Meinung nach das Arbeitszeitkonto angedacht?

"Was ist ein Arbeitszeitkonto (Azk)?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen können. Mitarbeiter können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten als vertraglich vereinbart und die Über- oder Fehlstunden später ausgleichen."

https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitszeitkonto/#:~:text=Was%20ist%20ein%20Arbeitszeitkonto%20(Azk,%C3%9Cber%2D%20oder%20Fehlstunden%20sp%C3%A4ter%20ausgleichen.

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@Alarm67

Nicht ganz richtig, dass das Konto ins Minus geht, steht im letzten Satz

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Danke für die Antwort und Nachfrage, ich hoffe, ich konnte die Fragestellung verdeutlichen

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Sry, wenn die Kommentare nicht an der richtigen Stelle stehen... Schreibe das erste mal hier

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"Mitarbeiter können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten".... Korrekt, in dieser Aussage kann der Mitarbeiter entscheiden und nicht der AG... Ich rede davon, dass der AG über das Zeitkonto verfügt, da er den Arbeitnehmer die Plusstunden quasi wegnimmt, weil er weniger Dienste zuteil... Das ist ja die Frage,,, darf der AG das so tun?

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@Ichbins687

Lesen und verstehen ist wohl nicht Deine Stärke, oder?

Du lässt einfach einen Satz weg und nimmst zur Beurteilung nur noch den, der Dir scheinbar gefällt!?

Komplett heißt es:

"Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen können. Mitarbeiter können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten ..."

Und selbst in dem von Dir zitierten Satz "Mitarbeiter können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten" steht NICHTS darüber, dass der Mitarbeiter das entscheidet!

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