Arbeitgeber gibt Kinderbetreuungszuschuss - wie muss ich das versteuern?
Mein Arbeitgeber (befinde mich noch in Elternzeit) zahlt Kinderbetreuungszuschuss. Wie muss ich das später versteuern, oder erfolgt das pauschal, wenn die Zuzahlung über die Gehaltsabrechnung läuft?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
gar nicht, da dieser Steuer- und Sozialabgabefrei ist. Er ist dann Steuer- und Sozialabgabefrei, wenn einige Bedingungen erfüllt sind wie:
- Das zu betreuende Kind ist noch nicht schulpflichtig und/oder noch keine 6 Jahre alt.
- Der Zuschuss ist Zweckgebungen
quelle und weitere Details siehe: http://www.nettolohn.de/magazin/steuertipps/kinderbetreuungszuschuss.html
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
...und es gibt noch mehr. Siehe z.B. hier: http://www.steuerberater-pressler.de/aktuell/Steuerfreie%20Arbeitgeberleistungen%202011.pdf