Arbeitgeber gibt Kinderbetreuungszuschuss - wie muss ich das versteuern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

gar nicht, da dieser Steuer- und Sozialabgabefrei ist. Er ist dann Steuer- und Sozialabgabefrei, wenn einige Bedingungen erfüllt sind wie:

  • Das zu betreuende Kind ist noch nicht schulpflichtig und/oder noch keine 6 Jahre alt.
  • Der Zuschuss ist Zweckgebungen

quelle und weitere Details siehe: http://www.nettolohn.de/magazin/steuertipps/kinderbetreuungszuschuss.html