Arbeit in Spanien (Kanarische Inseln) in Deutschland versteuern?

2 Antworten

Die Antwort von @Snooopy155 ist richtig, Die Steeur aus Spanien bekommst Du zurück, wenn Du in Spanien eine Steuererklärung abgibst.

Versteeurn tust Du in Deutschland über die Anlage "N-AUS".

Hättest Du vorher hier gefragt, wäre Dir die Steuererklärung in Spanien erspart geblieben, denn Du hättest Dir vorher bei Deinem Finanzamt eine "Ansässigkeitsbescheinigung" besorgt und Dir wäre nichts abgezogen worden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke sehr eure Antwort ! Entschuldige bitte dass ich nochmal frage, die Frage ist wahrscheinlich so Trivial dass ich mich nicht traue die zu stellen :

Wie ich es von@wfwbinder verstanden habe muss ich wohl doch in Deutschland Versteuern, Auf Elster konnte ich Folgender Punkt finden : Anlage N / Punkt 4 "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"

Ist das da Richtig ?

Danke und Frohe Ostern noch !

0
@Jlauer

Nein, es gibt noch eine Anlage "N" AUS (ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

0

Hallo Nochmal, ich habe jetzt die Anlage N-Aus gefunden, also ist die letzte Frage hinfällig, ich muss aber jetzt schauen wie ich es ausfüllen kann, da in meiner Abrechnung sowohl Tagesdiäten (eigentlich Steuerfrei) mit Brutto Lohn drauf stehen, und ich spreche kein Spanisch :)

Danke euch !

0

Da Du weniger als 180 Tage in Spanien gearbeitet hast steht Dir die Rückzahlung aller in Spanien gezahlten Steuern zu. Die Abgaben zur Krankenversicherung bleiben bei de spanischen Krankenversicherung, die Beiträge zur Rentenversicherung bleiben Dir erhalten und die mußt Du später einmal bei der Kontenklärung für Deine Altersrente bei der deutschen Rente angeben.

Vielen Dank, also muss ich den Betrag gar nicht erst in Elster eingeben ?

0