Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung wie tief stecke ich in der Tinte?

2 Antworten

Du hast ihn beleidigt und Du hast ihm gedroht.

Das sind strafrechtlich relevante Dinge.

Beleidigung § 185 StGB, Antragsdelikt.

Bedrohung § 241 StGB Offizialdelikt.

Das heißt, wenn der Polizei bekannt wird, dass Du ihn bedroht hast, werden die automatisch tätig, wegen der Beleidigung nur dann, wenn er einen Antrag stellt.

Aber wenn er sich in der Sache einen Anwalt nimmt und ddem 2.500,- Euro zahlt, ist es völlig übertrieben und da brauchst Du ncihts zu befürchten.

Wenn es wirklich eine Anzeige gibt, wirst Du einen Anhörungsbogen der Polizei bekommen. Den beantwortest Du wahrheitsgemäß, schilderst, wie es dazu gekommen ist, dass Du die Beleidigungen und die Drohung in dem ersten Ärger ausgestoßen hast, weil Dich sein verhalten sehr getroffen hat.

Du weißt, dass es falsch war und Du würdest ihm natürlich nie etwas antun.

Dann gibt es gute Chancen, dass der Fall eingestellt wird, oder Du höchstens eine kleine Geldstrafe bekommst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen

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Du musst dir einen eigenen Anwalt nehmen (und bezahlen), von hier kann dir keiner helfen...

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