Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung wie tief stecke ich in der Tinte?
Also ich (M, 19) wurde vor kurzem wegen Beleidigung und Bedrohung angezeigt da ich einen M.(22) auf dem Handy einer guten Freundin (F, 18) auf WhatsApp beleidigt und bedroht habe.
Ich weiß das ich im Unrecht bin da es Beweise gibt dass ich es getan habe hier aber meine Erklärung
Der oben genannte Kerl hatte Geschlechtsverkeher mit der auch oben genannten Freundin dabei ist ihm das Kondom abgerutscht und er hat weiter mit ihr geschlafen nur um es ihr am nächsten Tag zu erzählen.
Sie musste dann panisch Sonntags zur Apotheke und die Pille danach nehmen und wollte nichts mehr mit ihm zu tun haben er wollte sie aber nicht in ruhe lassen und wollte sie zuhause besuchen, als ich das dann mitbekommen habe sind mir die tassen durchgebrannt und ich habe ihm die Möglichkeit gegeben sich zu entschuldigen.
Als dann aber nichts der gleichen geschah beleidigte ich ihn als "Bastard" und andere ähnlich Beleidigungen und drohte ihm "die Zähne auszuschlagen" wenn er ihr nochmal nahe kommt
Jetzt wurde ich angezeigt und der Kerl droht mir mit seinen Freunden in Anwaltskanzleien und den 2500 kosten die er schon für Anwälte bezahlt welche ich übernehmen müsse
Erneut meine Frage wie schlimm sieht es für mich aus (Ich muss dazu sagen das ich sowas vorher nie gemacht habe und auch eigentlich keine gewalttätigen Typ bin)
2 Antworten

Du hast ihn beleidigt und Du hast ihm gedroht.
Das sind strafrechtlich relevante Dinge.
Beleidigung § 185 StGB, Antragsdelikt.
Bedrohung § 241 StGB Offizialdelikt.
Das heißt, wenn der Polizei bekannt wird, dass Du ihn bedroht hast, werden die automatisch tätig, wegen der Beleidigung nur dann, wenn er einen Antrag stellt.
Aber wenn er sich in der Sache einen Anwalt nimmt und ddem 2.500,- Euro zahlt, ist es völlig übertrieben und da brauchst Du ncihts zu befürchten.
Wenn es wirklich eine Anzeige gibt, wirst Du einen Anhörungsbogen der Polizei bekommen. Den beantwortest Du wahrheitsgemäß, schilderst, wie es dazu gekommen ist, dass Du die Beleidigungen und die Drohung in dem ersten Ärger ausgestoßen hast, weil Dich sein verhalten sehr getroffen hat.
Du weißt, dass es falsch war und Du würdest ihm natürlich nie etwas antun.
Dann gibt es gute Chancen, dass der Fall eingestellt wird, oder Du höchstens eine kleine Geldstrafe bekommst.


Du musst dir einen eigenen Anwalt nehmen (und bezahlen), von hier kann dir keiner helfen...