Anwendung der Fünftelregel auf eine Abfindung durch die Bundeswehr?

1 Antwort

Ja, die Fünftelregelung ist anzuwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens zwei Jahre lang bestanden hat. Der Steuerbetrag von 2.125 € (=27,4% Steuersatz) deutet darauf hin, dass bei Auszahlung der Abfindung bereits die Fünftelregelung zur Anwendung gelangt ist. Die genaue Abrechnung kommt erst im Folgejahr in Rahmen der EKSt-Erklärung.

hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

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@boleg

@boleg: das stimmt aber leider nicht. Die Abfindungsversteuerung ist so einfach nicht.

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