Anwendung der Fünftelregel auf eine Abfindung durch die Bundeswehr?
Hallo, nach 4-Jahre bin ich aus der Bundeswehr ausgeschieden. Verbunden damit war eine Abfindung in Höhe von 7748 € diese wurde zu 2125 € versteuert. Jetzt stellt sich mir die Frage ob auf diese die Fünftelregel anwendbar ist. Oder ist das eventuell nicht möglich das diese bereits zu Vertagsbeginn vereinbarrt war.
Bitte helft mir ich. Bei denn Ganzen Sonderregelungen hab ich denn Überblick verloren.
Gruss
A.S.
1 Antwort
Ja, die Fünftelregelung ist anzuwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens zwei Jahre lang bestanden hat. Der Steuerbetrag von 2.125 € (=27,4% Steuersatz) deutet darauf hin, dass bei Auszahlung der Abfindung bereits die Fünftelregelung zur Anwendung gelangt ist. Die genaue Abrechnung kommt erst im Folgejahr in Rahmen der EKSt-Erklärung.
hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.