Anwaltskosten wegen nicht bezahlter Rechnung zahlen?
Hallo.
Ich habe am 2.april etwas bestellt, war mit der, Überweisung zu spät. Überwiesen am 29.4.22. Für mich was alles ok.
Dann kam per Post ein Schreiben von einem Inkassounternehmem wegen nicht bezahlter Rechnung,deklariert als 2.Mahnung.
Habe aber keine erste erhalten
Jedenfalls schrieb ich denen das besagte Rechnung, bereits am 29.4. Überwiesen wurde. Antwort bisher wurde kein Zahlungseingang verzeichnet.
Habe ein Bild vom Kontoauszug geschickt.
Schien in Ordnung. Nun erhielt ich vergangenen Freitag Post von einem Anwalt, der von der ursprünglichen Firma beauftragt wurde. Er fordert die Rechnungssumme von 224€ plus über 80€ Kosten.
Wiederum habe ich nun ihm als auch besagter Firma ein Bild von meinen Kontoauszug geschickt. Hab mich natürlich vergewissert, dass nichts zurück überwiesen wurde!
Langt dieses Bild als Beweis aus?
Ich hab die Kontodaten besagter Firma als Vorlage gespeichert und da öfter bestellt schon, hatte nie Probleme.
Nur bei dieser Rechnung jetzt so ein Theater.
Muss ich diese Anwaltskosten trotzdem zahlen? Immerhin wurde er zu einem Zeitpunkt beauftragt, wo meine Rechnung schon längst bezahlt war?
Vielen Dank für die Antworten 🙏👌
Die Firma hat sich nun nach erneutem Schreiben meinerseits, entschuldigt.
Es lag ein Buchungsfehler der Buchhaltung vor...
Somit gehe ich davon aus, dass das Problem nun behoben sein sollte und die Kosten des Anwalts sich erledigt haben sollten.
4 Antworten

Formal ist es so, dass Du die Inkasso- oder Anwaltskosten bezahlen musst, wenn Du mit der Zahlung in Verzug geraten bist und danach der Anwalt / das Inkassobüro beauftragt wurden. Es ist möglich, dass der Verzug bereits 14 Tage nach Übersendung der Ware eintrat. (Hängt von dem ab, was in den AGBs oder auf der Rechnung steht). Ansonsten erst nach 30 Tagen. Bei ersterem müsstest Du den Anwalt zahlen, auch wenn sich die Beauftragung mit Deiner Zahlung überschnitten hat.
Wenn die so hart, vor Ablauf von 4 Wochen das Geld einfordern, würde ich da nichts mehr bestellen.

Vorsicht.
Automatischer Vezugseintritt bei B2C ist an strenge Beindungen geknüpft.
- Die Forderung müsste dem Kalender nach eindeutig bestimmt sein, z.B. zahlbar bis 13.06.2022. Hinweis in AGB würde nicht ausreichen.
- Auf der Rechnung steht explizit, dass 30 Tage nach Zugang Verzug eintritt.
- In jedem anderen Fall ist die Mahnung zur Verzugsbegründung erforderlich.
Auch muss ein Schuldner niemals 2 Rechtsdienstleister bezahlen. Dies wäre verbotene Kostendoppellung.

Nach deiner bisherigen Schilderung:
- Bestellung 02.04.2022
- Zahlung 29.04.2022
- Inkassobeauftragung 09.05.2022
- Beauftragung RA 09.06.2022
Demnach sind die Inkassokosten -sofern du bei der Überweisung definitiv die korrekte IBAN und den korrekten Verwendungszweck angegeben hast- unbegründet. Das würde ich denen auch so mitteilen. Ich schreib da gleich mal einen kleinen Entwurf zu.

Ihr Schreiben vom XX.XX.2022 - AZ XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie machen in o. g. Schreiben eine Forderung der Firma XYZ i.H.v. XXX,XX € geltend.
Die Forderung wurde bereits am 29.04.2022 beglichen, wie ich sowohl der Gläubigerin als auch dem zuvor beauftragten Inkassobüro bereits mitgeteilt habe (Beweis: Kontoauszug, Anlage A1).
Ausweislich Ihres o.g. Schreibens ist sowohl Ihre Beauftragung als auch die Beauftragung des Inkassobüros erst deutlich nach Begleichung der Forderung erfolgt. Die geltend gemachte Forderung entbehrt daher jeglicher sachlicher und rechtlicher Grundlage. Angebliche Mahnungen der Gläubigerin und die in Ihrem o.g. Schreiben erwähnte erste Kontaktaufnahme des Inkassobüros sind mir gänzlich unbekannt, dergleichen ist mir weder postalisch noch elektronisch zugegangen.
Vorsorglich und ergänzend rüge ich den fehlenden Nachweis Ihrer Bevollmächtigung. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestritten, die in Ihrem Schreiben geltend gemachte Forderung rein vorsorglich auch aus diesem Grunde zurückgewiesen (§ 174 BGB).
Sollte ich von Ihnen in dieser Sache nichts mehr hören, gehe ich davon aus, dass Sie die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Anlagen: A1 (Kopie des Kontoauszuges vom XX.XX.2022)

Die Firma ist nicht daran schuld, dass du deine Rechnung nicht bezahlen kannst. Das bist nur du.
warum bestellst auch am 2. wenn du erst am 29. bezahlen kannst?
die Firma wird wohl eher dringlich das Geld gebraucht haben und hat ihre Forderung zum Inkasso in Aufgrag gegeben bzw. verkauft.
schau in deinen Spam Ordner ob die 1. Mahnung nicht dorthin verschwunden ist!

In der Aufstellung ist gelistet :2.aoril warenlieferung. 9.5.22gläubigermahnspesen. Plus unverzinsliche kosten 24,50 post und telekommunikation 4,50.
Da habe ich aber keinerlei Mahnung etc erhalten.
25.5.2.mahnung 23,52 plus Post 3,52
8.6.22
Storno der Geschäftsgebühr - 57,92
16.6.22
Prozentpunkte über basiszinssatz aus 224€ aus Hauptforderung. 1,36
Plus 9.6.22
Ra Geschäftsgebühr 68,70 plus Post 12,74
Gesamtforderung 302€
Wie gesagt zu diesen datum 9.5 war die Rechnung bereits beglichen. Nachweislich! Schon 10 Tage.
Von daher leuchtet mir nicht ein, warum ich diese Kosten tragen sollte.
Habe der Firma Foto von Kontoauszug jetzt am WE geschickt.



Die sind doch untereinander vernetzt. Mach dir keine Sorgen die wissen schon wie das geht

Er fordert die Rechnungssumme von 224€ plus über 80€ Kosten.
Wäre unzulässig.
Der "Anwalt", was wohl nur ein anderes Inkasso ist, kann in hier keine extra Gebühren bezahlen (Kostenverdopplung).
Laut schreiben wurde der Anwalt wohl erst Anfang Juni eingeschalten. Müsste ich nochmal gucken. Also zu einem Zeitpunkt wo meine Rechnung bezahlt war seit mindestens 1 Monat. Was aber laut Firma nicht geschehen ist, aber ich habe ja den Nachweis in Form meines Kontoauszuges.