Anwalt Pauschalhonorar änderbar?
Wir haben uns für den gesamten Fall auf 2.000€ geeinigt nun kurz vor bzw jetzt nach der Gerichtsverhandlung meint der Anwalt ich solle ihm noch 1.500€ nachzahlen,.. ist dies möglich zu verlangen bzw rechtlich erlaubt da wir uns doch auf eine Pauschale für den gesamten Fall geeinigt haben?
das die Rechnung dazu- Mandatsvertrag gibt es keinen
3 Antworten
Wenn ich das richtig sehe, gibt es in Österreich kein RVG wie in Deutschland.
Die Anwälte dort haben mehr Freiheiten.
Hast Du dich nachweisbar auf pauschal 2000 Euro mit dem Anwalt geeinigt, hat dieser sich auch daran zu halten.
Aus der Rechnung können wir ersehen, dass es sich um einen Fall aus Österreich handelt. Da die User dieses Forums fast ausschließlich aus Deutschland kommen wird niemand hier die Feinheiten der Anwaltshonorierung in Österreich kennen.
Also ich sehe da nur eine Rechnung über 2.000€. Wie wird denn die Nachzahlung begründet?