Anspruch bei Schenkung?
Mal ne knifflige Frage.
Angenommen ich Verkauf mein Haus.
Danach nehm ich das Geld und Kauf davon eine Wohnung. Da ich alles geregelt haben will schenke ich zu Lebzeiten die Wohnung den Kindern ohne Wohnrecht.
Jetzt werde ich Verklagt auf Schadensersatz zb wegen Mängeln an meinem Haus.
Vor lauter Aufregung baue ich einen tödlichen Unfall.
Meine Kinder schlagen das Erbe aus.
Welche Rechte hat dann der Käufer vom Haus.
Kann er auf die Schenkung Anspruch erheben?
Oder erlöschen nach dem Tod und dem ausschlagen vom Erbe alle rechtlichen Verpflichtungen der Kinder.
Ihr seht was man mit der Corona Zeit anfangen kann wenn einem Langweilig ist und man mit Kumpels zusammen sitzt und solche Themen diskutiert.
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2 Antworten
Du solltest diese Frage vielleicht lieber bei frag-einen-anwalt.de einstellen. Bei einem ausreichenden Gebot wird sich sicher ein Anwalt dieser Frage annehmen.
Ich bin bei meiner kurzen Recherche leider nicht zu einem klaren Ergebnis gekommen. Zu klären wäre die Frage, ob der Fiskus als Letzterbe im Sinne des § 1936 BGB einen Ergänzungsanspruch analog einem Pflichtteilsberechtigten (§ 2325 BGB) gegenüber einem in den letzten 10 Jahren Beschenkten geltend machen kann. Gefunden habe ich dazu nichts, ausschließen würde ich es jedoch nicht.
Nee, das ist doch eine geniale Idee.
Ich verkaufe mein Haus über Wert mit Mängeln, verschenke anschliessend das eingenommene Geld und bin anschliessend tot.
Der eigene Vorteil ist unübertrefflich. Falls man dann vom Geld noch profitiert, aber naja. Diesen geringfügigen Einwand von Privatier wolltest Du ja auch schon nicht verstehen.
Aber, wenn tot, dann gut.
Und wenn man nur für seine Kinder lebt, die erst das Geschenk annehmen und dann das Erbe ausschlagen, dann wäre Dein Leben doch wirklich sinnvoll gewesen. Oder so.