Anspruch auf Ausbezahlung des Resturlaubs?


25.07.2022, 17:35

Was ich ganz vergessen habe hinzu zuschreiben; ich habe in der Probezeit noch gekündigt. Sprich ist die Kündigungsfrist ja nur 2 Wochen lang. Erst nach 6! Tagen habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten und auf meine frühere Nachfrage, ob die Kündigung eingegangen ist, habe ich keine Antwort bekommen. Quasi hatte ich so nur noch 6 Tage übrig, um Urlaub einzureichen und 6 Tage sind ja nun mal bei weitem keine 18 Tage.

5 Antworten

18 Tage ist natürlich arg. Das ist ja (geschätzt) der gesamte zustehende Urlaub für 2022. Wenn es tatsächlich nicht möglich war, diesen abzubauen, müsste er ausgezahlt werden.

Was ich ganz vergessen habe hinzu zuschreiben; ich habe in der Probezeit noch gekündigt. Sprich ist die Kündigungsfrist ja nur 2 Wochen lang. Erst nach 6! Tagen habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten und auf meine frühere Nachfrage, ob die Kündigung eingegangen ist, habe ich keine Antwort bekommen. Quasi hatte ich so nur noch 6 Tage übrig, um Urlaub einzureichen und 6 Tage sind ja nun mal bei weitem keine 18 Tage.

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@Emythl28

Du hast kein Anrecht auf eine Kündigungsbestätigung. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss der AG nicht bestätigen. Eine Probezeit ist maximal 6 Monate lang. Wie kommst du da an 18 Tage Urlaub???

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Nicht gewährter / genommener Urlaub muss ausgezahlt werden. Melde dich beim Betriebsrat oder nimm einen Rechtsanwalt.

Hast du dann die kompletten 6 Monate der Probezeit durchgezogen?

Dann hättest Du ja rechnerisch einen Jahresurlaub von 36 Tagen im Jahr!?

Ist das korrekt?

Das ist frech - denn der AG hätte Dir dann vorrangig Deine Überstunden ausbezahlen müssen.

Da ich die restlichen Arbeitstage meine Überstunden abbauen muss

Nein dein Chef muß dir die Urlaubstage gewähren und die Überstunden auszahlen.

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