Anspruch auf Ausbezahlung des Resturlaubs?
Hallo,
zum 31.07. endet mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis. In meiner Kündigungsbestätigung wurde geschrieben, dass ich noch einen Resturlaubsanspruch von 18 Tagen habe.
Da ich nun ab August aber nochmal zur Schule gehe, kann ich den Urlaub nicht zum nächsten AG übertragen.
So wie ich nun im Internet gelesen habe, muss der Urlaub ausbezahlt werden, wenn es nicht mehr die Möglichkeit gibt diesen zu nehmen.
3 Tage von den besagten 18 konnte ich nun noch verwenden aber mehr leider nicht. Da ich die restlichen Arbeitstage meine Überstunden abbauen muss.
In meiner Kündigungsbestätigung stand nun aber auch dass es nicht möglich ist mir den restlichen Urlaub auszahlen zu lassen. Ist dies rechtens oder kann man hier Einspruch einlegen?
Was ich ganz vergessen habe hinzu zuschreiben; ich habe in der Probezeit noch gekündigt. Sprich ist die Kündigungsfrist ja nur 2 Wochen lang. Erst nach 6! Tagen habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten und auf meine frühere Nachfrage, ob die Kündigung eingegangen ist, habe ich keine Antwort bekommen. Quasi hatte ich so nur noch 6 Tage übrig, um Urlaub einzureichen und 6 Tage sind ja nun mal bei weitem keine 18 Tage.
5 Antworten

18 Tage ist natürlich arg. Das ist ja (geschätzt) der gesamte zustehende Urlaub für 2022. Wenn es tatsächlich nicht möglich war, diesen abzubauen, müsste er ausgezahlt werden.

Nicht gewährter / genommener Urlaub muss ausgezahlt werden. Melde dich beim Betriebsrat oder nimm einen Rechtsanwalt.

Hast du dann die kompletten 6 Monate der Probezeit durchgezogen?
Dann hättest Du ja rechnerisch einen Jahresurlaub von 36 Tagen im Jahr!?
Ist das korrekt?

Das ist frech - denn der AG hätte Dir dann vorrangig Deine Überstunden ausbezahlen müssen.

Da ich die restlichen Arbeitstage meine Überstunden abbauen muss
Nein dein Chef muß dir die Urlaubstage gewähren und die Überstunden auszahlen.
Was ich ganz vergessen habe hinzu zuschreiben; ich habe in der Probezeit noch gekündigt. Sprich ist die Kündigungsfrist ja nur 2 Wochen lang. Erst nach 6! Tagen habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten und auf meine frühere Nachfrage, ob die Kündigung eingegangen ist, habe ich keine Antwort bekommen. Quasi hatte ich so nur noch 6 Tage übrig, um Urlaub einzureichen und 6 Tage sind ja nun mal bei weitem keine 18 Tage.