Anspruch auf Arbeitszeugnis?

3 Antworten

Natürlich hast du als Arbeitnehmer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - Du solltest es zeitnah verlangen !!!

Aber du solltest dir auch bewußt sein, dass ein Arbeitszeugnis für eine studentische Hilfskraft später nicht allzusehr helfen wird. Entscheidend ist dein Uniabschluß und das was du anschließend machst - da schauen Personalchefs ziemlich genau hin - denn der Unibetrieb hat doch mit der Arbeitswelt sehr oft nicht viel zu tun

Ja, das müsstest Du einfordern können. Selbst in einem Nebenjob, oder auch als 400-Euro-Kraft kannst Du nach Beendigung deiner Tätigkeit ein Arbeitszeugnis verlangen. Und dieses Zeugnis muss objektiv verfasst werden, egal aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde und durch wen. Die Objektivität dürfte allerdings sehr schwer zu beurteilen sein, denke ich.

HI... jaja die lieben SHK stellen an der Uni :-)

Also generell hast du immer ein Recht auf ein Zeugnis, wenn deine Tätigkeit weniger als 3 Jahre zurückliegt (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, 2002). Im Normalfall solltest du nicht länger als 2 Wochen warten müssen, wobei es keinen genauen Zeitraum gibt und du natürlich auch besondere Umstände beachten muss. Wenn du in der beschäftigsten Zeit damit ankommst, dann dauert es eben länger....

Selbst wenn du nur kurz angestellt warst muss dir der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis geben (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Wenn Sie dir kein Zeugnis geben wollen beruf dich auf § 109 Gewerbeordnung (GewO), im extrem Fall kannst du sogar auf Schadensersatz verklagen, mit der Begründung, dass du keine Arbeit findest ohne dein Zeugnis. Aber das wird wohl etwas hoch gegriffen sein in deinem Fall.

Also: Ja du hast ein Recht auf ein Zeugnis ;-)