Anspruch auf Arbeitslosengeld?

1 Antwort

Eigenkündigung zieht eine 12 Wochen/3 Monatige ALG sperre mit sich ggf könnte dir ALG2 als Darlehen gewährt werden, wenn du ansonsten wirklich nichts hast.

Du wirst eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende haben(Schau nochmal in deinen Vertrag) Ergo legst du deine Kündigung bis zum 03.08. vor, das du zum 31.08. raus bist. dann ist das übergangslos und ALG ist für dich erstmal kein Thema

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