Anschaffungsnebenkosten für teilvermietete Immobilie in der Steuer vor eigentlicher Anschaffung?

2 Antworten

Der Übergang der Nutzen und Lasten erfolgte nach Deiner Darstellung in 2016.

Damit beginnt an dem Tag, oder besser am 01. des Monats in dem dies erfolgte, die AfA zu laufen.

Übrigens, nicht nur zwischen Gebäudewert udn Grund und Boden aufteilen, sondern auch zwischen vermietet und selbst genutzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die normalen Notarkosten und der Makler gehört wie die Grunderswerbsteuer zu den Anschaffungskosten, die du erst ab Übergang von Nutzen und Lasten abchreiben kannst.

Es gibt aber z. B. die auf die Finanzierung entfallenden Notarkosten, die auf die Grundschuld entfallenden Kosten der Grundbucheintragung und vielleicht auch anders (Fahrten zur Besichtigung), das nicht abgeschrieben sondern gleich, also vor Nutzung anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.