Anschaffungsnebenkosten für teilvermietete Immobilie in der Steuer vor eigentlicher Anschaffung?
Hi! Wir haben eine Immobilie erworben, die teilvermietet werden soll. Der Kaufvertrag ist aus dem Jahr 2015, auch Anschaffungsnebenkosten wie Makler und Notar sind bereits in 2015 angefallen. Die Übergabe und die Zahlung (also die eigentlichen Anschaffungskosten) erfolgten aber erst in 2016. Kann ich die Anschaffungsnebenkosten trotzdem schon in der Steuer für 2015 geltend machen, und wenn ja, wie? (Mir ist klar, dass das keine Werbungskosten sind und dass es nach Grund&Boden/Gebäude sowie Wohnfläche der Vermietung prozentual aufgeteilt werden muss.) Danke für Tipps.
2 Antworten
Der Übergang der Nutzen und Lasten erfolgte nach Deiner Darstellung in 2016.
Damit beginnt an dem Tag, oder besser am 01. des Monats in dem dies erfolgte, die AfA zu laufen.
Übrigens, nicht nur zwischen Gebäudewert udn Grund und Boden aufteilen, sondern auch zwischen vermietet und selbst genutzt.
Die normalen Notarkosten und der Makler gehört wie die Grunderswerbsteuer zu den Anschaffungskosten, die du erst ab Übergang von Nutzen und Lasten abchreiben kannst.
Es gibt aber z. B. die auf die Finanzierung entfallenden Notarkosten, die auf die Grundschuld entfallenden Kosten der Grundbucheintragung und vielleicht auch anders (Fahrten zur Besichtigung), das nicht abgeschrieben sondern gleich, also vor Nutzung anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.