Anmeldung nicht erlaubt-untermiete?

3 Antworten

So ein bisschen bis ziemlich arg naiv bist Du aber schon, oder? Zumindest tust Du gerade so ....

Der komplette Mietvertrag kann und wird von der Genossenschaft FRISTLOS gekündigt werden. Wie kommt sowas raus? Man braucht nur ein paar nette Nachbarn haben, die das der Genossenschaft zwitschern (hier wohnt mehr als einer ...) oder einen missliebigen Mieter mitten in der Wohnung, der auszieht und anschliessend auspackt. Der Mietvertrag des jetzigen Mieters ist gemeint und Euer Aufenthalt ist wird sowieso per Hausverbot ratzfatz beendet.

Und darüber hinaus? Spätestens bei den Nebenkosten (Abrechnung Jahresende 2020) blickt die Genossenschaft, dass hier was nicht stimmen kann: 3 Personen vebrauchen mehr Wasser, mehr Strom uswusf.

Beim Einwohnermeldeamt kommt man keine Anmeldung ohne einen gülitgen Mietvertrag zustande. Und zwar verlangen das Behörden, um gegen potentiellen Betrug wie in Eurem Fall gewappnet zu sein.

Das war vor enigen Jahren noch anders: eine ganze zeitlang konnte man sich ohne jegliche Nachweise einfach bei den Bürgerdiensten der Kommune anmelden: in Hamburg gab es zu der Zeit Häuser mit nur 3 Wohnungen und 127 angemeldeten Personen. Durch die Flüchtlingskrise wurden die Regel - so wie sie auch ganz früher normal waren - wieder verschärft.

Und wie jetzt - Mietvertrag oder was? JA, Urkundenfälschung (gefälschter Mietevertrag mit gefälschten Unterschriften von der Genossenschaft) führen zu einer Strafanzeige inklusive Strafverfahren und sehr hohen Gerichtskosten für alle Beiteiligten.

Fazit: seid einfach nicht naiv und sucht Euch eine andere Bleibe. Sollte sich der Aufenthalt der Wohnung nur auf wenige Wochen (zB 4 bis 6) beschränken, ist alles OK. Dafür meldet sich aber niemand beim Amt um.

@Maerz2019 ich bin nicht naiv, ich bin hoffnungslos. Theoretisch könnte ich doch bei meinem Freund "wohnen", bzw. so oft da sein wie ich will. Wen juckt's? Deswegen sind mir die Nachbarn egal. Mir geht's nur um die Anmeldung bei der Behörde. Und als Untermieter meldet man sich nur mit der Zustimmung des Vermieters.

Man kann nur eine gewisse Zeit bei jdm. unterkommen, es kommt hier auf die Dauer und die Regelmässigkeit an. Früher galt ein Besuch als Gast für bis zu 3 Monate als völlig OK, es gibt aber auch Urteile, wo ein verkapptes Untermietverhältnis ab 6 oder 8 Wochen Besuch unterstellt wurde.

Auf keinen Fall darf man auf alle Ewigkeit zu Besuch bleiben und meinen, es wäre kein Untermietverhältnis. Alles was länger als 3 Monate Besuch ist, ist mehr als kritisch.

Für das Einwohnermeldeamt brauchst Du einen Mietvertrag, den hast Du aber nicht. Du kannst Dich also OFW (ohne festen Wohnsitz) beim Einwohnermeldeamt und im Pass eintragen lassen. Das ist eigentlich kein Problem, zumal es nur darum ginge, einige Monate zu überbrücken, bist Du eine feste Bleibe gefunden hast.

Vor mehr als 15 Jahren war ich auch mal übrgangsweise OFW. Ist nix schlimmes. Du brauchst aber eine gültige Postadresse oder auch ein Postfach, insbesondere für die Behördenkommunikation.

Versuche ein WG-Zimmer zu finden. Wichtig ist, dass Du schuldenfrei bist. Könnte ja sein, dass du da Schwierigkeiten hast. Sollte das so sein, dann brauchst Du einen Bürgen für die Anmietung und Du brauchst unbedingt eine Arbeit (Gehaltsnachweise!).

Alles Gute!

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soviel ich weiß , kann man sich im Wohnort , wo man wohnt , nur bei der Behörte anmelden , wo man auch wohnt .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung