Anlage uh2 bin aber verheiratet?
Ich bin noch verheiratet lebe aber von meinem Mann getrennt, bin aber auch schwanger von ihm.Warum soll ich jetzt die Anlage uh 2 ausfüllen wenn ich noch gar nicht weiß ob das Kind noch während meiner Ehe geboren wird da ich den Termin für die Scheidung noch nicht genau weiß. Sollte das Baby noch während der Ehe mit meinem Ex Mann geboren werden gilt es auch als Ehelich geboren und nicht als unehelich wie in der Anlage uh 2 steht.
2 Antworten
Dein Kind wird immer als ehelich gelten - gleichgültig, ob Du nun zum Zeitpunkt von dessen Geburt schon geschieden bist oder nicht.
(1) Ehelich ist ein Kind, das während der Ehe der Mutter mit seinem Vater oder, wenn die Ehe durch den Tod des Ehemanns aufgelöst wurde, innerhalb von 300 Tagen danach geboren wird; sonst ist das Kind unehelich. § 138c. (2) Wird die Ehe der Eltern für nichtig erklärt, so bleibt das Kind ehelich. § 138d. ( Wikipedia )
https://hartz4antrag.de/arbeitslosengeld-ii-anlage-uh2/
Die Anlage UH2 stellt Unterhaltsansprüche aus Schwangerschaft bzw. wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern fest (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre)
Der Par. 138c ABGB war bis 2013 gültig in Österreich. Die 300 Tage galten ausserdem nur, wenn der Ehemann verstorben ist.
Dein aktueller Mann bleibt so oder so unterhaltspflichtig.
Auch wenn ihr bis zur Geburt geschieden sein und er nicht automatisch Vater da Ehemann wird, ist er ja so wie es sich liest der genetische Vater und somit unterhaltspflichtig.
Und lieber ist ein Antrag gestellt, den man dann später verwerfen kann, als dass du ein Formular zu spät ausfüllst. Ist doch kaum Mehraufwand.