Anlage KAP: Nur den noch zu versteuernden Betrag eintragen?

2 Antworten

Nein, die bereits im Inland versteuerten Kapitalerträge musst Du nicht angeben, aber in Anlage KAP in Zeile 13 Deinen bereits verrechneten Sparerpauschbetrag von € 801 eintragen. Die ausländischen Zinsen gehören in Zeile 15. Ferner musst Du wegen des Auslandskontos die Zeile 99 im Mantelbogen mit "1" - kein Kreuzchen - ausfüllen.

Wenn Du allerdings zusätzlich eine Günstigerprüfung (eine "1" - kein Kreuzchen - in Zeile 4 eintragen!) veranlassen willst, dann musst Du auch die bereits mit Abgeltungsteuer belasteten Zinserträge in Zeile 7 der Anlage KAP eintragen und den dabei "verbrauchten" Sparerpauschbetrag in Zeile 12 einsetzen (statt wie oben in Zeile 13).

Vielen Dank für die Antwort! - Ich habe außerdem auch unversteuerte inländische Zinseinnahmen. In welche Zeile gehören die?

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@LittleArrow

Also ist die Eingangsfrage unvollständig gestellt. Du hast unversteuerte in- und ausländische Zinseinkünfte.

Hast Du noch andere, bisher nicht versteuerte Einkünfte?

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Deine Frage ist etwas undurchsichtig.

Hast Du nur Einkünfte aus dem Ausland, oder auch welche aus dem Inland, bei denen Kapitalertragsteuer abgezogen wurde (weil Du von bereits versteuerten Zinsen und Gewinnen sprichst).

Am besten alles eintragen, einschließlich der abgezogenen Zinsen und dann bei "Günstigerprüfung" einen klick/ein Kreuz machen. Dann wird für Dich automatisch die günstigste Version berechnet.

Wieso undurchsichtig? Natürlich habe ich auch versteuerte Zinseinkünfte, sonst hätte ich ja den Freibetrag nicht vollständig ausgeschöpft.

Meine Frage ist, ob ich die bereits versteuerten Beträge eintragen *muß*? Vermutlich nicht.

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@Neuerdings

Doch, weil der Sparerpauschbetrag ja sonst von den eingetragenen Auslandseinkünften abgezogen wird.

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@wfwbinder

Vergleiche mal in Zeile 12 und 13: mit dem korrekten Eintrag wird der Pauschbetrag nicht falsch abgezogen.

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