Anlage KAP, ausländische Kapitalerträge - wie Optionsverkäufe eintragen?

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Im Jahressteuergesetz wurde eine Änderung von §20 Abs. 6 EStG eingeführt, die die Begrenzung der Verlustverrechnung vorsah: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al82883-0.htm

Die Sätze 5 und 6 hatten es in sich:

"Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."

"Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen."

In 2021 wurde die Begrenzung auf 20.000 EUR angehoben.

Gehe ich davon aus, dass es nur eine Transaktion mit Futures/Optionen gewesen wäre, die insgesamt 51.000 EUR als Erlös erbracht hat, sowie eine Verlusttransaktion mit -35.000 EUR Ergebnis, so würde das bedeuten:

Zeile 19: Transaktionen mit Futures und Optionen mit 16.000 EUR (51.000 - 35.000 EUR). Hier gibt es Käufe und Verkäufe.

Zeile 22: die Verluste aus dem Handel mit Futures und Optionen, die in den Zeilen 18/19 enthalten sind, d.h. 35.000 EUR. Hier gibt es Käufe und Verkäufe, es werden jedoch nur diejenigen Transaktionen berücksichtigt, die ein negatives Ergebnis lieferten.

Zeile 25: die Verluste aus der wertlosen Ausbuchung, d.h. Käufe ohne Verkäufe. Dies sind 15.000 EUR.

Im Zweifelsfall würde ich empfehlen, mal einen Steuerberater zu konsultieren. Die Verlustbegrenzung habe ich selbst noch nie angewandt.