Anlage AV (Riester): Wann Kind eintragen?
Hallo,
in der Anlage AV müssen wegen der Kinderzulage für die Riesterrente die kindergeldberechtigten Kinder eingetragen werden. Muss dies schon in der Steuererklärung für das Jahr der Geburt geschehen? Angenommen ein Kind kommt in 2021 zur Welt. Ab dann wird Kindergeld bezogen. Der Zulagenantrag kommt aber erst Anfang 2022 und wird dann erst ausgefüllt. Die Kinderzulage für 2021 kann also erst ab 2022 ausgezahlt werden. Muss trotzdem in der Steuerklärung für 2021 die Kinderzulage berücksichtigt werden und das Kind auf Anlage AV eingetragen werden?
2 Antworten

Die Kinderzulage steht den Eltern ab dem Jahr der Geburt zu, wenn es einen Riester-Vertrag gibt, auf den sie im Geburtsjahr verbucht werden kann.
Wird der Riester-Vertrag erst im Folgejahr abgeschlossen, so gibt es logischerweise die Kinderzulage erst ab diesem Jahr.
Wenn in 2021 kein Riester-Vertrag bestand, dann ist auch die Eintragung in Anlage AV unsinnig.
Die wesentliche Frage ist daher: ab wann bestand der Riester-Vertrag und wann wurde das Kind dem Riester-Anbieter mitgeteilt?

Dann wird das Kind entsprechend ab Geburt gemeldet und in den Riester-Zulagen berücksichtigt. Die Zahlung für 2021 erfolgt dann in 2022. Das ist doch aber mit der allgemeinen Riester-Zulage auch so.

Die Zulage wird immer rückwirkend für das Vorjahr gezahlt, genau wie der Mindesteigenbeitrag sich am Vorjahresbrutto orientiert.
Muss trotzdem in der Steuerklärung für 2021 die Kinderzulage berücksichtigt werden und das Kind auf Anlage AV eingetragen werden?
Es muss gar nicht was für dich von Vorteil ist. Es wäre nur nicht clever es nicht zu tun, denn du willst die Zulage doch haben oder?
Hallo, der Vertrag bestand schon vor Geburt des Kindes. Das Kind wurde über die jährliche Abfrage für den Zulagenantrag Anfang 2022 dem Riester-Anbieter mitgeteilt.