Anhörungsbogen erhalten aber kein Bußgeldbescheid?
Sehr geehrte Community , vllt kann mir der eine oder andere hier helfen wie die rechtliche Lage ist. Ich habe ein Anhörungsbogen bezüglich zu schnellem Fahren erhalten im Letzen Jahr 13. August 27 Km/h zu schnell außerorts anstatt 100 km/h 127km/h . Ich habe dieses an einer Onlineplattform weitergeleitet die haben sich den Fall angenommen und bla ....Einspruch eingelegt usw..... am 15.10 habe ich dann eine Email bekommen das der Rechtsanwalt das Mandat Niederlegt. Okay alles gut . Bis Dato habe ich noch keinen Bußgeldbescheid gesehen oder erhalten. Nun habe ich Anfang Februar 2021 ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten das man mir rät nicht vor Gericht zu gehen da man nicht wisse gegen was ich vorgehen möchte ....Gegen dem Entzug der Fahrerlaubnis Bußgeld usw. . Okay keine Ahnung da ich nie ein Bußgeldbescheid erhalten habe kann ich auch nicht wissen gegen was ich vorgehen möchte. Da aber ja der alte Bußgeldkatalog gilt sollte ich doch eig. kein Entzug der Fahrerlaubnis erhalten 2 Km/h über kein Entzug laut Katalog?.. Bin verwirrt.. Auf jedenfalls habe ich bis heute Stand 22.02.2021 keinen Bußgeldkatalog erhalten. Einen Anruf bei der Behörde scheiterte man konnte mir nicht helfen .
Nun stehe ich da und weiß nicht was zu machen ist.
1 Antwort
Einspruch kann man erst einlegen, wenn der Fall beschieden ist, also wenn der Bußgeldbescheid vorliegt.
Die rechtliche Lage sieht so aus, das Du möglicherweise Wiederholungstäter warst, einmal über 25 Km/h zu schnell gibt ein Bußgeld und einen Punkt/Punkte, zweimal innerhalb eines Jahres 25 km/H zu schnell gibt zusätzlich ein Fahrverbot.
na dann kannst Du dich erstmal beruhigt zurück lehnen und abwarten.. Erst wenn der Bescheid da ist hast Du überhaupt irgendwelche Möglichkeiten.
Das verstehe ich ja auch . Nein eig. bin ich kein Wiederholungstäter ich wüsste von nichts. Zumindest nicht 25km/h oder schneller . Mir lag kein Bußgeldbescheid vor bis dato nicht. Das einzige was ich hatte war der Anhörungsbogen.