Hi,
kurz die Fakten zu meiner Frage:
- geplante Elternzeit (Vater) wird auf 2 Monate gesplittet
- nicht verheiratet
- freiwillig gesetzlich versichert nach §6 SGB V ABs. 1 Nr. 1 (Arbeitnehmer über Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Ich habe jetzte meine Krankenversicherung darüber informiert und einen BEscheid erhalten wonach ich für den ersten Monat mehr als 650€ Beitrag zahlen muss. Berechnet wurde der Beitrag anhand eines festegelegten Betrages in Höhe von 3825€.
Das hat mich sehr verwundert, da ich
1. gelesen habe, dass ein Mindestbetrag zu entrichten ist, der anhand eines fiktiven Einkommen von 828,33 Euro berechnet wird und dann je nach Beitrag um die 150€ pro Monat sein wird.
2. mein Bruder (gleiche Voraussetzungen, andere Krankenkasse) auch nur um die 150€ zahlen musste
Bei der Krankenkasse habe ich bereits angerufen. Der zuständige Sachbearbeiter bleibt dabei, dass die Berechnung richtig ist, da ich vor der Eltenrzeit voll verdient habe, ich die Elternzeit splitte, und kA..... so ganz habe ich das halt nicht verstanden.
Daher bin ich auf der Suche nach einer rechtskräftigen Argumentation, auf die ich mich berufen kann. Oder muss ich mich mit der BErechnugn abfinden, da es nun mal so richtig ist? Bin halt sehr verunsichert, da so viele Aussagen auf einander prallen.
Hoffe ihr könnt helfen
BG
Thorsten