Angestellter Mann und geringverdienende Freiberuflerin?
Hallo zusammen. Folgende Frage habe ich. Vielleicht könnte mir jemand helfen. Mein Mann ist Arbeitnehmer und ich bin nebenberuflich Selbstständige (Freiberuflerin mit weniger als 300 Euro monatlich). Wir haben Steuerklassenkombination III (Mann) V (ich). Früher, als ich Hausfrau war, mussten wir keine Steuererklärung abgeben, wir haben das aber freiwillig gemacht. Jetzt, als ich geringverdienende Freiberuflerin bin, müssen wir eine Steuererklärung abgeben oder nicht? Und wenn ja, dann Zusammen- oder getrennte Veranlagung?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Steuer und Krankenversicherung haben nur in so fern etwas miteinander zu tun, dass die Krankenversicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.
Natürlich ist er Gewinn aus Deiner selbständigen Tätigkeit steuerpflichtig und Du füllst die Anlage EÜR aus um den Gewinn zu ermitteln.
Und natürlich Zusammenveranlagung, denn sonst zahlt Dein Mann eine hohe Summe nach, weil ja bei ihm Dein Grundfreibetrag wegfallen würde, den er über die Steuerklasse III beim Lohnsteuerabzug hatte.
Was machst du im Hauptberuf ?
Bei dieser Steuerklassen müßt ihr eine Steuererkärung abgeben.
An günstigsten ist fast immer die gemeinsame Veranlagung.
Danke für deine Antwort!
Freelance ist meine einzige Beschäftigung, die ich erst seit 8 Monate ausübe. Ich bleibe durch mein Mann Familienversichert. Deswegen frage ich, ob solche Beschäftigung überhaupt steuerpflichtig ist.