Angaben über Lohnpfändungen bei Neueinstellungen

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Es gibt wohl keine Pflicht das anzugeben, würdest Du damit rausrücken, fürche ich auch, daß Du nicht eingestellt wist. Pfändungen machen dem Arbeitgeber viel Arbeit, das vermeiden sie lieber. Ich würde Dir vorschlagen, daß Du Dich an Deinen Gläubiger wendest, ihm sagst, daß Du einen neuen Job hast und ihn bittest von der Lohnpfändung Abstand zu nehmen, daß Du den Job nicht gleich wieder verlierst, solltest ihm dann aber die Teile über dem Pfändungsfreibetrag selber überweisen.