Angabe des Auslandssemesters in der Steuererklärung?

2 Antworten

Erstmal die Frage, hast Du in der übrigen Zeit über 10.800,- Euro an Verdienst gehabt?

Wenn nein, lohnt sich die Liebesmüh nicht, weil Du entweder schon keine Steuer gezahlt hast, oder sowieso alles erstattet bekommst.

Dann wird es erst wieder interessant, wenn Du keine, oder fast keine Einnahmen gehabt hättest, weil dann u.-U. ein Vor-oder Rücktragsfähiger Verlust ernstehen würde.

Dazu wäre es aber notwendig, dass es sich um eine zweite Ausbildung handeln würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Studenten mit geringem oder keinem Einkommen koennen die Kosten des Auslandssemesters auf der Anlage N der Steuererklaerung eintragen. Bitte an Belge denken um die Kosten nachzuweisen. Bei Ablehnung des Finanzamts solltest du unter Hinweis auf das BFH-Verfahren VI R 31/07 Einspruch einlegen.