Anfrage zu einem Problem?

2 Antworten

Und - was stand bitte schön in der Anzeige .....

rechtsicherer Verzicht auf die Sachmängelhaftung?

Wurde der Drucker bei Dir abgeholt und bestand für den Verkäufer die Möglichkeit zur Funktionsprüfung, .... sprich ob das Teil funktioniert?

Wurde die Gewährleistung in der Anzeige wirksam ausgeschlossen? Wenn ja und der Mangel bei dir nicht bestand, musst du gar nichts machen.