Andere Mieterrechte zwischen Studentenwohnheim und privat wohnen?

2 Antworten

Die Mietverträge in Studentenwohnheimen, insbesondere in privaten Studentenwohnheimen sind tatsächlich eine Verschlechterung für den Mieter. Vertragsende zum Semesterende benachteiligt den Studenten gegenüber normalen Mietverträgen ja wohl erheblich!! Z.B. bei Abschluß des Studiums. Da wird meistens draufgezahlt, da man ja nicht erst am 30.9. bzw. 31.3. verschwindet. Allerdings heißt das nicht unbedingt, dass dieser Passus überhaupt rechtens ist !!!

Ich wohne in einem privaten Studentenwohnheim und der Mietvertrag ist lang; sehr lang. In der Hauptsache geht es um den bösen Mieter und was er nicht darf und wofür er zur Rechenschaft gezogen wird. Und dass man im 2-jährigen Abstand renovieren muß bzw. diese Kosten von der Kaution einbehalten werden. Und von diesem Geld wird nicht etwa die Wohnung renoviert! Nein, der nächste Mieter bekommt das so übergeben. Krempel des Vormieters in Wohnung und Keller muß auch der nächste Mieter entsorgen. Der ideale Verwalterzustand! Die Verwaltung "verwaltet" die Schlüssel. So kann man sein Haus auch in Schuß halten. Der schlechte Wohnungsmarkt wird gnadenlos zur Erpressung ausgenutzt. Kündigungsschreiben per Einschreiben werden unterschlagen oder die Annahme verweigert. Will man raus, muß man einen neuen Mieter selber suchen. Somit kann die Mietersuche grundsätzlich auf die Studenten abgewälzt werden. Die Verwaltung führt nicht mal eine Bewerberliste; macht ja Arbeit. Auf die Kaution gibt es keine Zinsen uns so weiter und so fort. Für die Sanierung einer alten Kaserne hat der Vermieter/Besitzer öffentliche Gelder als Zuschuß bekommen. Öffentliche Gesetze interessieren den aber nicht. Und die Mieten liegen ca. 50 % über dem Mietspiegel.

Aus meiner Erfahrung kann ich das nicht bestätigen. Ich habe erst im Studentenwohnheim gewohnt und dann später in einer privaten WG und ich habe keinen Unterschied feststellen können...