amtsgericht droht wenn nicht auszug räumungsklage?
hallo, also ich versuche es kurz zu halten,
ich wohne mit meinem sohn 4 jahre in einer wohnung ich bezieh alg2,
ich bin im november 19 hier eingezogen damals mit partner also zu 3, mein ex partner war verdiener, dann haben wir uns letztes jahr trennt und er ist sofort hier ausgezogen das hab ich auch das jobcenter mitgeteilt. ich konnte einmal die miete nicht bezahlen ! habe es direkt der genossenschaft mitgeteilt und auch direkt einen antrag beim jobcenter eingereicht, da mein partner ausgezogen ist und ich die miete einmal nicht zahlen konnte. das jobcenter hat sich natürlich zeit gelasse, bis ich dann eine fristlose kündigung bekommen habe von eigentümerin der wohnung, ich habe mir sofort einen anwalt genommen, der auch schon mit allem dabei ist!
nun hat das jobcenter beschlossen erst die eine miete zu bezahlen wenn die fristlose kündigung zurück genommen wird, darauf hin bin ich auch zum anwalt um ihn das zu geben, nun habe ich gestern ein schreiben vom amtsgericht erhalten , die hauptmieterin hat jetzt geklagt , wenn ich in 2 wochen nicht raus bin bekomme ich eine räumungsklage, ist die nicht mehr ganz dicht ??? nun sollte es wirklich so kommen kann ich jeder zeit zu meiner mama, sie hat eine große wohnung wo ich damals mit dem kleinen auch gelebt habe bis er 3 war. ich habe einfach nur sehr angst das mit mein sohn weggenommen wird ! kann ich da was gegen unternehmen ?
2 Antworten
Sehr kurz.
Ich lese Kleinschreib erst gar nicht.
Schreibe doch lieber keine Romane sondern nenne nur die Fakten. Da Du von einer Hauptmieterin sprichst, habt Ihr offensichtlich nur ein Untermietverhältnis. So wie Deine Frage nicht klar ist, so hat auch das Jobcenter seine Probleme den Sachverhalt klar zu erkennen.