Amtsarzt verweigert Untersuchungsergebnis
Hallo, die Betriebsrentenkasse beauftragte einen Amtsarzt um die Dienstfähigkeit zu prüfen, da eine Entscheidung per Aktenlage nicht möglich war wurde ich von dem Amtsarzt untersucht, der mir weiter eine Dienstunfähigkeit bescheinigte, jedoch ohne Diagnose, und einer Empfehlung, auf die Frage nach dem Untersuchungsergebnis verwies mich der Amtsarzt zur Betriebsrentenkasse, die Auskunft der Pensionskasse, --( sie bekommen nur diese Bescheinigung ohne Diagnose.
hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche ärztliche Bescheinigung, wo genau alles aufgelistet ist, Untersuchungsergebnis, Diagnose ?
1 Antwort
Nein, einen Anspruch hast du nicht - der Amtsarzt ist dem Auftraggeber verpflichtet, und das war vermutlich dein Dienstherr oder Arbeitgeber oder die Rentenkasse. Bei einer solchen Begutachtung hast du Mitwirkungspflichten, aber kein Recht zunächst die Akten einzusehen.
Das darf dann dein Rechtsanwalt, falls du nämlich gegen einen für dich negativen Bescheid ein ordentliches Gericht anrufen möchtest. Im Rahmen des Verfahrens bekommt dein prozessbevollmächtigter, nicht du!!!, Akteneinsicht - und so ist auch nachzulesen, was der Amtsarzt in sein Gutachten geschrieben hat.
FALSCH... siehe meinen Link zur Rechtslage.