Amtsarzt verweigert Untersuchungsergebnis

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, einen Anspruch hast du nicht - der Amtsarzt ist dem Auftraggeber verpflichtet, und das war vermutlich dein Dienstherr oder Arbeitgeber oder die Rentenkasse. Bei einer solchen Begutachtung hast du Mitwirkungspflichten, aber kein Recht zunächst die Akten einzusehen.

Das darf dann dein Rechtsanwalt, falls du nämlich gegen einen für dich negativen Bescheid ein ordentliches Gericht anrufen möchtest. Im Rahmen des Verfahrens bekommt dein prozessbevollmächtigter, nicht du!!!, Akteneinsicht - und so ist auch nachzulesen, was der Amtsarzt in sein Gutachten geschrieben hat.

FALSCH... siehe meinen Link zur Rechtslage.

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