Amt lehnt Anschaffungskosten ab was tun?

8 Antworten

Hallo,

du hast recht, die zunehmende Rentner Armut ist ein Skandal für unser reiches Deutschland !!!

Straftätern wird nach der Haftentlassung bedeutend mehr Aufmerksamkeit zuteil ...... wie z.B. Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung -, u. Einrichtungsgegenstände, quasi eine rundum individuelle Betreuung ...... " sie haben es sich schließlich verdient " ! :-(

Aber einer Rentnerin ein Mindestmaß am menschenwürdigen wohnen zu gestatten, Fehlanzeige! Es ist einfach nicht zu fassen!

Ein " Knasti " in seiner Zelle würde sich beschweren, müsste er auf solch einer Matratze nächtigen.....er bekäme umgehend eine rückenfreundliches, bequemeres Modell. Er hat schließlich ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben hinter Gittern ! :-(

Rentnern wie deiner Nachbarin wird dieses " Privileg " nicht zugebilligt. Wieso auch, Rentner in diesem Alter sollen sich schon mal an den unbequemen Sarg gewöhnen ..... sorry, ich werde immer so richtig direkt, wenn ich so etwas höre oder lese. Es macht wütend !!!

Leider wurde die alte Dame durch das Grundsicherungsamt richtig informiert. Das Gesetz sieht solche einmaligen Leistungen lt SGB Xll Abs. 4, einfach nicht vor !

Es heißt:

" ist es einem Leistungsberechtigten nicht möglich, einen mit dem Regelbedarf abgegoltenen und unabweisbaren Bedarf zu finanzieren, soll vom Leistungsträger ein Darlehen gewährt werden, das in kleinen, aus den künftigen Auszahlbeträgen einbehaltenen monatlichen Raten getilgt wird."

So sieht's leider rechtlich aus !

Ein Tipp evtl.für dich als nette Nachbarin mit Internet: Auf Ebay Kleinanzeigen werden oftmals ganz preisgünstig, manchmal sogar kostenlos Möbel angeboten. Auch die " Möbelbörse " wäre eine Adresse.

Ich finde es toll, dass es Menschen wie dich gibt, die bei solchen Missständen nicht weg schauen, sondern helfen wollen. LG

DH !! - Wahre Worte !!

Und das alles ist von den Bundespolitikern mit ihrer (Magersuchts--)Diät so gewollt !!

Eine Schande ist das !!

Danke

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@cyracus

gehörst du eigentlich zu einer bestimmten Partei?

Ich würde nur noch die AfD wählen in Deutschland.

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@Sozialpatriot

Nein, ich gehöre keiner Partei an.

Ich vermute, in den nächsten Wochen oder Monaten wird die BRD abgeschaltet, und danach wird es - zumindest für längere Zeit - keine Parteien geben.

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@cyracus

Ernsthaft? Wie soll die angeschaltet werden? Durch einen "Höcke-Putsch" oder so?

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@Sozialpatriot

Du scheinst nicht informiert zu sein. Das Thema ist sehr umfangreich. Empfehle auf YouTube die tägliche Tageskorrektur sowie die Denkwerke auf dem Kanal von Hans-Joachim Müller und auch seine Vorträge. Weiter an Nachrichten Thomas Trepnau, Verbinde die Punkte, um nur einige zu nennen. - Maske? Google mit netzwerk bengen - ausdrucken - 1. Kästchen Name, 2. Adresse, bes. schön Schrift Calibri Größe 15 - nochmal ausdrucken. Bengen ist Arzt. - Wenn Du willst, klick auf meinen Namen, mach eine Freundschaftsanfrage. Dann mehr Infos.

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Hab so einen dicken Hals..wie Armseelig ist das denn.Wenn man als Armer Mensch in diesem Land ein bisschen Geld mehr verlangt,wird gleich der Satz laut:Das wird alles von Steuergeldern finanziert..ja und..haben diese Rentner nicht mal Steuern gezahlt? Und nicht zu knapp.Die vielen(zu viele)Abgeordneten bei uns fassen ja auch einfach in die Kassen und Bedienen Sich an Steuergeldern nicht zu knapp.Höre ich da was??? Nein

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Ja, soll ich mich jetzt trauen, zu antworten, oder wird mir dann auch ins Telefon geschrien (im übertragenen Sinn) ?

Seitdem die frühere Sozialhilfe durch Hartz-IV abgelöst wurde, kann man keine Extra-Leistungen wie Matraze, Waschmaschine etc. mehr beantragen.

Der Gesetzgeber geht nunmehr davon aus, dass der Leistungsrmptänger von dem Regeelsatz selbst etwas anspart, um solche Anschaffungen zu bezahlen.

(Und tatsächlich war der frühere Sozialhilfesatz geringer).

Somit ist mit der heutigen Rechtslage tatsächlich ein Darlehen vom Amt für Matratze und Waschmaschine der richtige Weg.

richtig finde ich es zwar nicht, das Gesetz gibt nur nichts anderes her !

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@Gaenseliesel
richtig finde ich es zwar nicht,

Das ist - mit Verlaub - ein Enthusiasmus. Ich halte es für eine unglaubliche Schweinerei und denke, dass dieses System so bald wie möglich abgeschafft werden muss.

Ich krieg richtig Wut, wenn ich sowas lesen muss.

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@Andri123,

"(Und tatsächlich war der frühere Sozialhilfesatz geringer)."

Inzwischen ist der Regelsatz derartig zusammengestrichen und künstlich kleingerechnet, dass Sozialverbände davon ausgehen, dass er mindestens 150 Euro höher sein muss.

Der derzeitige Regelsatz wurde nicht transparent und fair berechnet, sondern ist politisch so gewollt. Man hat so lange gestrichen und gekürzt (das schon seit Jahren), bis der politisch gewollte Klein-Betrag herauskam.

Du bist wohl nicht auf dem aktuellen Stand zu diesem Thema.

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@cyracus

Wie bitte? Ich hab mich in keiner Weise wertend geäußert, weder für noch gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung. Ich kann mich aber noch an die Umstellung damals erinnern, und damals hatten die Leistungsempfänger durch die Umstellung plötzlich einiges mehr auf dem Konto, dafür entfielen die einmaligen Leistungen. Das meinte ich nur, tut aber eh nichts zu Sache. Dass man vom Regelsatz nicht für Anschaffungen sparen kann, ist so. Da hilft aber kein Widerspruch.

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@Andri123

@Andri123, nee, wertend meinte ich meinen Post nicht, sondern sachlich (kam vielleicht nicht so rüber).

Vielleicht schien es damals so, dass die Sozialgeld-Bezieher mehr auf dem Konto hatten. Real hatten sie aber weniger - so wie Du ja auch das Entfallen der einmaligen Leistungen erwähnst. Insgesamt wurde aber eine Menge gestrichen (ich schreibe nun ausführlich auch für Fragesteller/in).

@Prieselmut,

hier haben die von gegen-hartz.de Vergleich aufgestellt:

Vergleich: Hartz IV und die frühere Sozialhilfe
https://www.gegen-hartz.de/news/vergleich-hartz-iv-und-die-fruehere-sozialhilfe

und hier

Unterschied zwischen ehem. Sozialhilfe und Hartz IV
https://www.gegen-hartz.de/news/unterschied-zwischen-ehem-sozialhilfe-hartz-iv

Die Preise - denken wir insbesondere auch an Stromkosten - sind weit mehr gestiegen als der Regelsatz, so dass inzwischen eine deutliche Unterdeckung besteht.

Als Antwort auf die kürzlichen Äußerungen von Jens Spahn hier Harald Thomé von Tacheles u.a.
Hartz IV ist Hunger
Hartz IV ist Mangelernährung

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2331/

Staunenswert: Sogar die tagesschau.de von den öffentlich-rechtlichen Medien schreibt hier Tacheles und erklärt genau das Kleinrechnen des Regelsatzes:Regelsatz zu gering - Hartz IV wird kleingerechnet
https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-regelsatz-101.html
und man kommt dort zum Ergebnis:

Würde der Regelsatz transparent und korrekt berechnet, betrüge er heute nicht 416, sondern 571 Euro.
@Prieselmut, Deine Nachbarin hätte damit monatlich 155 Euro mehr zur Verfügung, was ja jährlich 1.860 Euro wären. Damit hätte sie sich besser ernähren können, sich auch die einen und anderen vielleicht notwendigen Medikamente leisten können und auch eine neue Matratze.

Weil mit höherem Regelsatz auch der Steuerfreibetrag erhöht werden würde, entginge der Regierung Steuereinnahmen - die sie sich gefälligst von "steuerflüchtigen" Großkonzernen wie Amazon, Starbuck & Co sowie verantwortungslos zockenden Bängstern zu holen hat!

Kennt Ihr die Sendung "Die Anstalt" von April 2018 über das Thema Hartz IV? Erstaunlicherweise ist sie auf YouTube verschwunden (sie war da, hatte sie einem Freund empfohlen). Ich finde sie nun auf dailymotion:
https://www.dailymotion.com/video/x6id04a

Wenn ich mich recht erinnere, fehlen da nur zwei Sachen: die verdeckten Armen (die Sozialhilfe beantragen könnten es aber nicht tun) und entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit eingerechnet werden, sowie die Bonus-Zahlungen an Jobcenter-Abteilungsleiterbei hoher Sanktionsquote (@Prieselmut, ist nicht Thema Deiner Nachbarin, wäre aber für die "Die Anstalt"-Sendung wichtig gewesen).

Sehr interessant war übrigens eine Bemerkung eines Politikers nach einer Politiker-Talkrunde (ich meine, es war bei Maischberger), als das Hartz IV-Gesetz mit dem Regelsatz 345 € aus der Taufe gehoben wurde. Nach der Sendung sagte besagter Politiker (der ja im Bundestag auch für diesen Regelsatz mit abgestimmt hatte) zu Maischberger: "Ich weiß gar nicht, was die Leute so haben, von 345 € die Woche kann man doch prima leben." Maischberger zu ihm: "In der Woche? Im Monat haben die das!" Maischberger an die Zuschauer: Sie sagt nicht, wer es war, aber er wurde ganz blass und sagte kein Wort mehr ...

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Früher, zu Sozialhilfe-Zeiten, war auch noch nicht so viel Inflation. Und damals gab es viel weniger Rentner, deren Rente nicht zum Leben reichte.

#Merkelmussweg

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Erneut einen Antrag stellen ist die eine Möglichkeit, die andere wäre sich mit seinem Anliegen an eine der kirchlichen Einrichtungen zu wenden oder auch mal bei einem der vielen Firmen die Wohnungsauflösungen betreiben nachzufragen.

1. Wurden bei der Rentenberechnung alle Beitragszeiten lückenlos erfasst?

2. Wurde Grundsicherung bei der DRV beantragt?

3. Wurde Wohngeld beantragt?

4. Frag bei der evangelischen / katholischen Kirche nach finanzieller Unterstützung für die notwendigen Investitionen

5. Ruf bei einem Anwalt an, der kann dir das Prozedere für Empfänger von Grundsicherung und etwaiger Kostenübernahme in deiner Gemeinde erklären

Gute Gedanken - und: In der Frage steht schon: Rente + aufstockend Grundsicherung.

Zusätzlich Wohngeld gibt es dann nicht (ist ja schon in der Grundsicherung enthalten). Bezüglich Anwalt gebe ich dem/dr Fragenden noch einen Tipp.

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Du kannst der Dame dabei helfen, einen erneuten Antrag zu stellen.

Dieser wird in freundlichem Ton (aber nicht unterwürfig) verfasst und an den Chef der Dienststelle gerichtet.

Dabei wird auch darum gebeten, sich die Wohnung anzusehen.

Wenn sie das ablehnen sind sie schon auf der Verliererseite, wenn es zur Klage kommt.

Wahrscheinlich wird es Überredungskünste brauchen, um die Lady dazu zu bringen.

Denn sie gehört wohl zu denen, die sich leider zu viel gefallen lassen.

Viel Erfolg

Welche Rechtsgrundlage?

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@correct

.....aber leider nicht zutreffend für SGB Xll

Leider bleibt es hier bei der Gewährung eines Darlehens.

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