AMS rückzahlung?
Hallo ich bin zurzeit Arbeitlosgemeldet und bekomme arbeitslosengeld!
Ich habe mich für ein studium bzw studienberechtigungsprüfung entschieden, und habe von der stipendumstelle vor 2 tagen eine genehmigung bekommen für das wintersemester 2021 und sommersemester 2022
Stipendium bekommt man für 1 jahr lang, jedoch habe ich mich gerade noch für das aktuelle semester und sommersemester melden können, das heißt ich bekomme von september 2021-dato das stipendium geld nachbezahlt (4 monate ), dafür verliere ich vom jahr aber 4 monate stipendiumzeit.
meine frage ist, muss ich das ams geld von september 2021-dato zurückzahlen?
ich war ja bis vor 2 tagen trotzdem noch arbeitslos.? und vor 2 tagen wurde mein stipendium erst genehmigt.
ich bitte um vernünftige antworten am besten von Leuten die es wissen!
Danke und einen schönen rutsch ins neue Jahr!
1 Antwort
Du fragst aus Österreich, hier antworten aber fast nur Deutsche.
In D. kann man jedenfalls nicht gleichzeitig Leistungen für Arbeitslosigkeit und für Studium beziehen. Das schliesst sich hier gegenseitig aus.
ja ich frage für Ö.
es ist ja nicht gleichzeitig, ich bin bis dato immernoch arbeitslos gewesen und habe kein stipendium bekommen, mein stipendium habe ich vor ner woche beantragt und vor paar tagen genehmigt bekommen, das heißt ich beziehe erst seit 3 tagen stipendium, nur bekomme ich vom stipendium die verlorenen 4 monate sofort ausbezahlt, da die Anmeldung für diesen wintersemester 2021 noch gilt
( september 2021-märz 2022 )
ich frage mich nur ob ich das geld vom ams von september 2021-dato zurückzahlen muss, ich habe die abmeldung beim ams schon beantragt, nur ist halt weekend und habe keine antwort nich erhalten, die wollen halt auch wissen, warum ich mich abmelde.